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Ergebnis LSt-AP sv-pflichtig

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letzte Antwort am 06.03.2025 07:33:30 von aotte
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aotte
Beginner
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Nachricht 1 von 5
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Hallo,

 

mein Mandant hatte eine LSt-AP mit Geschenken an Arbeitnehmern.

Diese wurden im Rahmen der Prüfung pauschal versteuert.

Nun muss es auch noch bei den einzelnen Arbeitnehmern verbeitragt werden. 

Alles kein Problem, bis auf das der Arbeitgeber die SV komplett übernimmt und ich für solch eine 

Abrechnung keine Lohnart finde. 

 

Hatte jemand das schon mal und kann mir helfen?

 

 

MfG A. Otte

pogo
Experte
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Nachricht 2 von 5
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Du kannst den Bescheid an deinen DRV-Prüfer schicken, der das dann alles ausrechnen sollte bzw. muss.

aotte
Beginner
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Nachricht 3 von 5
122 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

ich habe aber keinen speziellen Prüfer, da es jedes Jahr jemand anderes ist.

 

Gibt es in DATEV keine Möglichkeit?

 

 

 

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lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 4 von 5
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Hallo @aotte ,

 

wenn Sie die Berechnung der SV-Beiträge selber durchführen wollen, können Sie das mal mit der Stammlohnart 843 probieren. Allerdings: um welche Jahre handelt es sich? Sie können mit DATEV nur bis 2024 zurückrechnen; wenn es sich um Geschenke aus 2023 oder früher handelt, werden Sie mit DATEV keinen Erfolg haben.

 

Den Hinweis von @pogo sollten Sie mal überdenken; verantwortlich für die Bearbeitung Ihrer Anliegen ist nicht ein konkreter Mensch (Mitarbeiter der RV), sondern die Institution Deutsche RV. Wenden Sie sich telefonisch an den Prüfdienst allgemein (fragen Sie sich notfalls durch bis zu einem aussagefähigen Mitarbeiter), notieren Sie sich den Namen des Gesprächspartners und erfragen Sie, wie und wohin Sie Ihr Anliegen richten können.

 

Viel Erfolg und viele Grüße.

aotte
Beginner
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Nachricht 5 von 5
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OK, danke für die schnelle Rückinfo.

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letzte Antwort am 06.03.2025 07:33:30 von aotte
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