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Erfassung von Minijobbern mit KUG

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letzte Antwort am 11.01.2024 10:57:18 von cro
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SanBoh24
Beginner
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Nachricht 1 von 8
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Hallo zusammen,

 

ich habe eine Firma in der 8 von 10 Mitarbeiter aus einer Abteilung ( es gibt auch nur eine Abteilung) in Kurzarbeit sind. Von den 8 Mitarbeitern sind 2 Aushilfen die aufgrund der Kurzarbeit komplett zu Hause sind, das heißt , sie verdienen nichts. Das sie keinen Anspruch auf KUG haben ist klar, aber wie oder wo gebe ich was ein damit sie für den KUG Anspruch insgesamt mitgerechnet werden. Im Kalender durchgehend KU eingeben funktioniert nicht. Was ist zu tun? Einfach mit 0 € abrechnen? Aber wie ist erkennbar, dass Sie wegen Kurzarbeit nicht arbeiten?

Vielen Dank für Hilfe!

 

Der Beitrag wurde zum Bereich Personalwirtschaft verschoben und die Kategorie Lohn und Gehalt hinzugefügt.

Bini
Einsteiger
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Hallo SanBoh24,

 

Minijobber sind vom KUG ausgeschlossen. Du kriegst auch keine Erstattung für sie.

 

Wenn Du sie nicht einsetzt ist das Deine Sache, kann aber sein, dass die sich woanders

Beschäftigung suchen.

 

LG

 

Sabine

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SanBoh24
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Hallo,

 

danke für die Antwort , passt mur leider nicht zu meiner Frage! Das sie keine Anspruch auf KUG haben, das weiß ich und habe ich ja auch erwähnt. Nur müssen die Minijobber ja mit angerechnet werden für die insgesamte Bewertung zum Erreichen von Anspruch auf KUG. Und das kann man irgendwie nicht mit angeben bei DATEV für den KUG Antrag.

 

Beste Grüße 

 

Sandy

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cro
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Nachricht 4 von 8
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@SanBoh24  schrieb:

Hallo zusammen,

 

...........Das sie keinen Anspruch auf KUG haben ist klar, aber wie oder wo gebe ich was ein damit sie für den KUG Anspruch insgesamt mitgerechnet werden. .............


 

Das war/ist manuell im Antrag 107 einzugeben (je nach Zeitraum):

 

cro_0-1704964947080.png

 

Ich prüfe die Zahl immer anhand des Lohnjournals.

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rschoepe
Experte
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In LODAS kommt das Feld (in der KUG-Maske) mit Version 12.7, mit KEA. In LuG auch?

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cro
Experte
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LuG 13.00+.01 incl. KEA wird bei uns heute erst installiert. Daher bis Morgen früh keine Infos dazu.

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SanBoh24
Beginner
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Gesamtzahl der Beschäftigten ist auch klar! Es müsste unterteilt sein z.B:

Betrieb hat Gesamtzahl Beschäftigte: 10

davon vom KUG betroffen, mit Anspruch auf KUG : 4

von KUG betroffen ohne Anspruch auf KUG : 2 ( Aushilfen) 

 

so wäre ersichtlich, das auch die Anspruchsvoraussetzung für den gesamten Betrieb erfüllt ist. Das ist mein Problem.

 

KEA , schaue ich nach. Danke 

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cro
Experte
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Nachricht 8 von 8
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@SanBoh24  schrieb:

...........von KUG betroffen ohne Anspruch auf KUG : 2 ( Aushilfen) 

 

so wäre ersichtlich, das auch die Anspruchsvoraussetzung für den gesamten Betrieb erfüllt ist. Das ist mein Problem.

 

KEA , schaue ich nach. Danke 


Das ist nicht erforderlich.

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letzte Antwort am 11.01.2024 10:57:18 von cro
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