Hallo,
bei winem Systemwechsel von einem fremdprogramm auf lohn und Gehalt möchte ich nun die vortragswerte für die Märzklausel erfassen. Ich weiß allerdings nicht genau wie. Trage ich in der registerkarte "Märzklausel" lediglich einmalbezüge des vorjahres ein? Also einmalbezüge aus 2018 die dem Jahr 2017 hinzugerechnet wurden?
Vielen Dank schon mal.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
für die Märzklausel muss das SV-Gesamtbrutto des Vorjahres hinterlegt sein, damit die BBG geprüft werden kann.
Gruß
C. Rohwäder
Vielen dank für Ihre Antwort. Heißt das ich muss unter lohnkontenvorträge alle Register ausfüllen? Im Register märzklausel trage ich, dann nur Einmalzahlungen vor, die der märzklausel im jahr 2018 Unterlagen.
Gruß
M. Wittich
Hallo,
da müsste jetzt jemand anderer einsteigen. Bzw. die Hilfefunktionen (F1-Taste) schon angewendet?
Gruß
C. Rohwäder
Hallo,
wird erstmals im Januar mit Lohn und Gehalt abgerechnet, müssen zur korrekten Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge von Einmalbezügen die Lohnkontovortragswerte manuell erfasst werden. Bei Anwendung der Märzklausel sind die Vortragswerte für das Jahr 2018 zwingend erforderlich.
Die Märzklauselwerte tragen Sie auf der Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Vortragswerte | Lohnkonto vor.
Das Vorgehen zum Hinterlegen der Vortragswerte ist in unserer LEXinform/Info-Datenbank im Dokument 9219455 unter Punkt 2.5 beschrieben.
Informationen speziell zur Märzklausel bei einem Umstieg auf Lohn und Gehalt erhalten Sie im Dokument 1032143 .
Allgemeine Informationen zur Märzklausel finden Sie im Dokument 9219440.
Viele Grüße aus Nürnberg
Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG