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Erfassung LODAS KUG kein U1

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letzte Antwort am 08.05.2020 07:55:48 von Wolfgang_Stein
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üpsi1980
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Hallo in die Runde!

 

Ich bin vermutlich zu doof um die Dokumente von DATEV zu verstehen und steh total auf dem Schlauch. Unser Mandant zahlt keine U1 mehr. Erfasse ich Krank-Stunden während KUG dann mit Lohnart 410 mit, oder mit 413? Sorry... aber ich blick es wirklich nicht...😥

 

LG Yvonne

wielgoß
Experte
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Hallo Yvonne,

 

die Teilnahme am Umlageverfahren hat nichts mit der Kurzarbeit zu tun. Hier kommt es darauf an, seit wann der AN krank war.

 

Weitere Infos und Beispiele finden Sie im Kapitel 3. 4 des Dokuments  Kurzarbeitergeld (Beispiele für LODAS) 

 

Viele Grüße

 

Christian Wielgoß

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greese
Erfahrener
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Ich habe die KUG-Stunden + die Krank-im-KUG-Stunden zusammen gefasst und über die LA 410 gebucht. So habe ich es aus dem Dokument 5303311 entnommen. Abrechnung hat auch geklappt bei dem Mandant der nicht U-1 pflichtig ist.

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üpsi1980
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Guten Morgen!

 

Mir gehts darum, wenn der MA im KUG-Zeitraum in die Lohnfortzahlung fällt.

 

 

Und im Dokument 1008704 steht folgendes:

 

Ausfallstunden Kug erfassen

Vorgehen:

 

  • Bewegungsdaten | Erfassungstabellen, Registerkarte Standard wählen.

  • Die Kug-Ausfallstunden mit dem Bearbeitungsschlüssel BS 1 und der Stammlohnart 410 erfassen.

 

Hinweis

Die ausgefallenen Kug-Stunden und die Krankheitsstunden während Kug werden in einer Summe erfasst.

 

Ausnahme: U1-Verfahren – Erstattung der Lohnfortzahlung bei Krankheit und Kurzarbeit

Wenn bei einem Arbeitnehmer in einem Monat Kurzarbeitergeld und gleichzeitig Lohnfortzahlung abgerechnet werden muss, dann müssen alle Ausfallstunden des Monats wegen Kurzarbeit (auch die KUG-Stunden, die vor dem Beginn oder nach dem Ende der Lohnfortzahlung liegen) ebenfalls im Kalendarium erfasst werden. In der Erfassungstabelle Standard dürfen dann keine Kug-Ausfallstunden erfasst werden.

Die Eingabe der Ausfallstunden mit der StLa 410 erfolgt in der Kalendariumserfassung mit dem Ausfallschlüssel KU und die Krankheitsstunden während Kug mit dem Ausfallschlüssel WK. Bei beiden Ausfallschlüsseln muss die gleiche eigene Lohnart für die StLa 410 erfasst werden.

 

 

Das hat mich zur Annahme gebracht, dass ich die 413 nur bei U1-Mandanten einsetzten muss... 

 

Jetzt bin ich verwirrt.... 

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üpsi1980
Einsteiger
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So hätt ich es jetzt auch gemacht... Also alle über 410 abgerechnet... aber ich zweifel halt... 

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üpsi1980
Einsteiger
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mh.. aber kann mir jetzt jemand sagen wie ich die Krankstunden während KUG erfasse? mit 413 oder 410??

 

HILFE!

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


wenn der Arbeitnehmer während des Kug-Zeitraums in die EfZ fällt, verwenden Sie die StLA 410.
Im Dokument 5303311- Kurzarbeit (Beispiele für LODAS) finden Sie Beispiele hierzu.

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
BMayer
Einsteiger
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Hallo,

 

dazu habe ich auch mal eine Frage, da ich in den Dokumenten und hier keine Antwort finde. Wir sind Gehaltszahler und nicht U1-Pflichtig

 

Kurzarbeit seit 01.04.

MA krank vom 20.04. - 15.05.

MA wäre aber nur immer montags und freitags in KU. Also gebe ich auch nur diese Tage im Kalendarium mit WK 410 ein. Die restlichen Tage muss ich weder im Kalendarium noch in der Fehlzeit eingeben. Richtig? Er hätte ja nur 3 Tage/Woche gearbeitet und für diese erhält er Lohnfortzahlung. Da wir aber keine U1 Pflicht haben muss ich dazu doch nix erfassen.

 

Lg Bianca

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 

 

richtig, die Krankstunden im Kug-Zeitraum sind mit der Stammlohnart 410 und dem Ausfallschlüssel WK zu buchen. Wird keine Umlage 1 abgeführt ist keine Fehlzeit zu erfassen, da auch kein Anspruch auf AAG-Erstattung besteht.

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 08.05.2020 07:55:48 von Wolfgang_Stein
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