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Erfahrung mit euBP???

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letzte Antwort am 05.08.2016 08:39:54 von hm
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eileenfiedler
Einsteiger
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Hallo,

wir überlegen, ob wir bei den nächsten Betriebsprüfungen euBP einsetzen.

Wie sind hier die Erfahrungen? Ist es empfehlenswert? Welche Daten werden mit der DRV ausgetauscht?

Besten Dank und viele Grüße

Eileen Fiedler

andreashofmeister
Überflieger
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Nachricht 2 von 6
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Man muss sich mit dem RV-Prüfer darüber verständigen, dass man euBP einsetzen möchte. Der Prüfer gibt dies dann in sein System ein. Anschließend überträgt man dann die Daten via RZ an das System der RV.

Näheres dazu auch im Dokument "Vorgehen bei einer elektronisch unterstützten Betriebsprüfung", Dok.-Nr. 1070888.

Bei uns klappte das bisher reibungslos.

birgitkurewitz
Aufsteiger
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Hallo Eileen,

ich habe gerade das erste mal euBP eingesetzt.

Hat alles wunderbar geklappt.

Diese Vorgehensweise ist auch für den Prüfer einfacher.

Gruß Birgit

cro
Experte
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Hallo Community.

1. Mit Prüfer/in klären, ob euBP und in welchen Sendezeitraum die Daten übertragen/gesendet werden sollen.

2. Datev-DOK 1070888 lesen.

3. Das Prgramm -Digitale Betriebsprüfg. Personalwirtschaft- aufrufen.

4. Im Ordner euBP die Berater-Nr. auswählen.

5. Zeitraum prüfen und gfls. ändern.

6. Alle betroffenen Mandanten (1, 25 oder wie viele auf immer) anklicken.

7. Daten übermitteln = fertig.

7a. 4.-7. evtl. für andere Zeiträume, andere Berater-Nr. wiederholen.

8. In der Statusinformation des Programms, je nach Anzahl, einige Minuten/Stunden später prüfen, ob alles gesendet wurde.

9. Am nächsten/übernächsten Tag in den Statusinfos und dem Programm -Datev-Mitteilungen- schauen, was die DRV zurückmeldet und evtl. mit Prüfer/in in Kontakt treten bzw. fertig ist der Vorgang.

3.-7. dauert keine 10 Min. bei ca. 25 Mandanten.

Gruß

C. Rohwäder

andreashofmeister
Überflieger
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Ergänzend dazu noch S. 71 der DATEV-Preisliste......Die Bereitstellung ist ja nicht kostenlos.

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hm
Erfahrener
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Hallo Community,

in 01.2016 hat unsere Kanzlei eine Prüfungsanordnung für 17 Mandanten erhalten. Der SV Prüfer wollte im April für eine Woche in der Kanzlei die Prüfung durchführen und hatte bereits mit der Anordnung alle Mindestlohnstundenzettel, etc angeordnet. Weiterhin hatte der Prüfer einen größeren Bildschirm gefordert. Dies hat den Hintergrund, dass wir in der Vergangenheit alle LuG Auswertungen als pdf exportiert hatten und ihm diese mit unserem Kanzlei-Notebook zur Verfügung gestellt haben....

Vor diesem Hintergrund haben wir eine euBP angemeldet.

Vom Prüfer wurden uns diesbezüglich u.a. folgende Probleme aufgezeichnet:

1) euBP Prüfungen gehen nur bei Unternehmern mit max. 20 Arbeitnehmern

2) Alle anderen angeforderten Daten müssten bis zum Prüfungsbeginn per Email übersendet werden.

3) Nur pdf Dokumente / keine Office Dokumente (dt. RV arbeitet mit Excel 2005...)/Emails dürfen eine bestimmte Größe nicht überschreiten.

Es wurde bei uns der Eindruck erweckt, dass die Prüfung im Amt nicht gewünscht ist...

Auf Grund dieser Auskünfte des Prüfers haben wir uns an die Vorgesetzte gewendet. Es wurde zugegeben, dass kaum Erfahrungen in Bezug mit dieser Art von Prüfungen bestehen. Es wurde sich darauf geeinigt, dass nur die SuSa Listen vorab per Email übersendet werden und die Daten zum Prüfungsbeginn ebenfalls über DATEV bereitgestellt werden. Dies ist geschehen.

In der Prüfungswoche haben wir vom Prüfer keine Reaktion erhalten. Ab und zu meldet sich der Prüfer und fordert einzelne Verträge, Stundenzettel o.ä. an. Danach trudeln Prüfungsberichte ein.

Die Prüfung ist nun bei max. 50% der Mandanten abgeschlossen und dauert noch an...

soviel zur (alltäglichen) Praxis in Zeiten des Umstiegs in die digitale Welt !

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letzte Antwort am 05.08.2016 08:39:54 von hm
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