Hallo Zusammen,
ich habe meinen ersten Fall bei dem ich ein erbe abrechnen muss. Der Tod vom Mitarbeiter war Anfang 2023. Jetzt kann ich erst dem Erben das Erbe auszahlen da der Erbschein so lang gedauert hat. Mein Problem ist es, in der Anleitung von Datev muss ich als Eintrittsdatum den Tag nach dem Todestag eintragen. Da dieser aber im Jahr 2023 liegt, kann ich diesen nicht auswählen. Hatte jemand schonmal den Fall? Welches Datum wurde da hier gewählt?
Welches Austrittsdatum muss ich hier wählen?
Es darf keine SV Meldung raus gehen. Muss ich was bestimmtes beachten, dass die Meldung nicht raus geht?
Muss ein Erbe immer mit Steuerklasse 6 abgerechnet werden?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Der Sterbefall war in 2023.
Wurde eine Abmeldung mit Tod und eine DEÜV 49 für den Mitarbeiter gesendet?
Was für Zahlungen sind offen und müssen an den Erben ausgezahlt werden?
Nettolohn aus dem Sterbemonat? Oder wurde im Sterbemonat nur sv-pflichtig ohne LST abgerechnet?
Gibt es noch Urlaubsabgeltung? Diese wäre nicht nur steuerlich dem Erben zuzuordnen, sondern auch beitragsrechtlich. Dann muss eine DEÜV An-/Abmeldung erstellt werden.
Steuerklasse nimmt man meist die 6 wenn keine andere bekannt ist, oder der erbe selbst in Arbeit steht und seine reguläre bei seinem Arbeitgeber hat. Hier ggf. beim erben anfragen und das klären lassen. Es dürfen nicht 2 Arbeitgeber mit der "normalen" Steuerklasse gleichzeitig was abrechnen.