Hallo,
ich habe folgenden Sachverhalt:
Ein Mitarbeiter einer Schweizer Firma wird zu einer deutschen Firma entsendet.
Wir machen die Gehaltsabrechnung für die deutsche Firma.
Nach Auskunft, zahlt die Schweiz das Gehalt an den Mitarbeiter. SV-Pflichtig ist er weiterhin in der Schweiz.
Lediglich die Lohnsteuer soll von dem deutschen Arbeitgeber abgeführt werden.
Der Arbeitnehmer ist das ganze Jahr 2024 in Deutschland, hat auch hier eine Wohnung und hat sich hier auch angemeldet, sodass wir eine Steuer-ID haben und die Stkl. I.
Doppelte Haushaltsführung spielt also auch noch eine Rolle.
Miete über € 1.000,00.
Zudem soll er jetzt noch einen Firmenwagen bekommen.
Hatte jemand schon einmal so einen Fall und kann mir weiterhelfen wie dies abzurechnen ist?
Warum sollte dass anders sein als ein normaler AN? Er ist hier gemeldet, er hat seinen primären Aufenthalt hier in D....... entsteht damit nicht automatisch eine SV Pflicht hier in D? 🤔
Hallo,
der Fall ist nicht einfach.
und es kommt drauf an ....
Viel Glück beim Umsetzten.
Praktischer_Leitfaden.pdf (dvka.de)
Arbeitnehmer-Entsendung – ABC IntStR | Haufe Steuer Office Excellence | Steuern | Haufe
Hallo,
rechtlich können wir Sie nicht beraten.
Bitte halten Sie Rücksprache mit den zuständigen Institutionen, wie die Abrechnung erfolgen soll.