Liebe Community,
ich bin sehr erleichtert, dass sich nun ein BMF-Schreiben vom 25.01.2023 der Tatsache widmet, wenn sich Lohnabrechnungen bzgl. Entschädigungszahlungen und (Monate später ergehende) Erstattungsbescheide der Infektionsschutzbehören bzgl. der Höhe der Entschädigungszahlungen unterscheiden.
Viele Grüße und einen schönen Tag.
SachsenMetall informierte wie folgt:
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Endlich mal was vernünftiges aus Berlin!
Guten Morgen,
das sind wirklich gute Nachrichten. Gibt es auch Informationen wie es sich mit der SV verhält?
SV wurde doch auf den Fiktivlohn normal abgeführt, daher ist die doch raus. IFSG-Entschädigung LSt-frei, SV-Recht folgt der Steuer, m.E. also keine Änderungen.
Hallo,
auch wenn die verlinkte Kolumne aus 2021 stammt und einige der angesprochenen Unzulänglichkeiten zwischenzeitlich von den Prüfern "nicht beanstandet" werden, möchte ich hier auf sie (die Kolumne) aufmerksam machen. Die Autorin findet die richtigen Worte für die von uns erbrachten Leistungen in einer einmaligen, chaotischen Zeit und stärkt uns den Rücken, bei damals gemachten "Fehlern" heute nicht das Selbstwertgefühl zu verlieren; im Gegenteil! 🙂
Schon Wilhelm Busch wusste: "Hinterher wolln alle wissen, wie man´s hätte machen müssen."
Hochachtungsvolle Grüße an alle Lohnabrechnungskollegen! 🙂