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Entschädigungszahlungen nach § 56 IfSG - BMF-Schreiben vom 25.01.2023

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letzte Antwort am 17.05.2023 09:25:42 von lohnexperte
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lohnexperte
Fachmann
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Liebe Community,

 

ich bin sehr erleichtert, dass sich nun ein BMF-Schreiben vom 25.01.2023 der Tatsache widmet, wenn sich Lohnabrechnungen bzgl. Entschädigungszahlungen und (Monate später ergehende) Erstattungsbescheide der Infektionsschutzbehören bzgl. der Höhe der Entschädigungszahlungen unterscheiden.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

lohnexperte
Fachmann
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SachsenMetall informierte wie folgt:

 

Lohnsteuerliche Behandlung von Entschädigungszahlungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz

 

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat als Reaktion auf eine gemeinsame Initiative von BDA und BDI ein neues BMF-Schreiben "Lohnsteuerliche Abrechnung behördlicher Erstattungsbeträge für Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 desInfektionsschutzgesetzes (IfSG); Nichtbeanstandung" veröffentlicht.

Damit greift die Finanzverwaltung den gemeinsamen Vorschlag von BDA und BDI für eine Vereinfachungs- und Nichtbeanstandungsregelung auf, wenn in der Praxis Abweichungen zwischen der vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gezahlten Verdienstausfallentschädigung und dem behördlichen Erstattungsbetrag nach § 56 IfSG auftreten.

Die Grundsätze dieses BMF-Schreibens sind im Hinblick auf die lohnsteuerliche Abrechnung behördlicher Erstattungsbeträge für Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 IfSG anzuwenden, wenn eine für die Kalenderjahre 2020 bis 2023 vorzunehmende Änderung des Lohnsteuerabzugs nicht mehr zulässig ist.

jena
Fortgeschrittener
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Endlich mal was vernünftiges aus Berlin!

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Kerstin99
Beginner
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Guten Morgen, 

 

das sind wirklich gute Nachrichten. Gibt es auch Informationen wie es sich mit der SV verhält? 

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jena
Fortgeschrittener
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SV wurde doch auf den Fiktivlohn normal abgeführt, daher ist die doch raus. IFSG-Entschädigung LSt-frei, SV-Recht folgt der Steuer, m.E. also keine Änderungen.

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lohnexperte
Fachmann
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Hallo,

 

auch wenn die verlinkte Kolumne aus 2021 stammt und einige der angesprochenen Unzulänglichkeiten zwischenzeitlich von den Prüfern "nicht beanstandet" werden, möchte ich hier auf sie (die Kolumne) aufmerksam machen. Die Autorin findet die richtigen Worte für die von uns erbrachten Leistungen in einer einmaligen, chaotischen Zeit und stärkt uns den Rücken, bei damals gemachten "Fehlern" heute nicht das Selbstwertgefühl zu verlieren; im Gegenteil! 🙂

 

Schon Wilhelm Busch wusste: "Hinterher wolln alle wissen, wie man´s hätte machen müssen."

 

https://www.haufe.de/personal/entgelt/kolumne-entgelt-buerokratie-ohne-praxisbezug_78_547138.html?page=11

 

Hochachtungsvolle Grüße an alle Lohnabrechnungskollegen! 🙂

 

 

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letzte Antwort am 17.05.2023 09:25:42 von lohnexperte
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