Hallo zusammen,
ich bräuchte bitte eure Hilfe, bin mir unsicher...
Also es ist so ein Mitarbeiter wurde letzte Woche operiert und befindet sich ab diesen Montag in der Reha. Ich erhielt bis jetzt vorab per Email die Aufenthaltsbescehinigung von der Klinik, dass er am... operiert wurde und die ganze Woche im Krankenhaus war.
Ab diesen Montag ist er dann in der Reha...
nun ist die Frage wie wird es abgerechnet, zahlt den Krankenhausaufenthalt ganz normal der Arbeitgeber?! Und den Aufenthalt in der Reha?
Ich habe mich mit dem Fall noch nicht befasst und daher die Unsicherheit...
Danke sehr im Voraus für eure Hilfe.
MfG
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber für 6 Wochen Entgeltfortzahlung leisten.
Dauert die Reha über diesen Zeitpunkt hinaus, wird sich der Träger frühzeitig mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen, um entweder Krankengeld oder Überbrückungsgeld zahlen zu können (hier wird dann eine Entgeltbescheinigung angefordert).
Für die Praxis heißt das also erstmal Beginn und Ende der aktuellen AU's einzutragen.
Herzliche Grüße
Anne Koch
Ergänzungen dazu:
- Zu klären ist auch, ob es hier Vorerkrankungszeiten gab, die auf die OP+Reha-Zeit anzurechnen sind. Wenn der AN also in den 6 Monaten vor der OP krank geschrieben war, einfach den elektronischen Abruf nutzen und abwarten, was zurückgemeldet wird. Sind Erkrankungen anzurechnen, verkürzt sich der 6 Wochen-Zeitraum entsprechend.
- Resultiert die OP / Reha aus einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, muss der Arbeitgeber das der BG melden. Nach Ablauf der 6 Wochen wird dann kein Krankengeld, sondern Verletztengeld gezahlt (die Unterbrechung heisst auch so). Dort muss dann zusätzlich noch die zuständige BG eingetragen werden und die Vorgangsnummer.
Danke sehr , Ihre Antwort war sehr hilfsreich!
Lg
Vielen Dank für die Info, es war serh hilfreich für mich.!