abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Entgeltfortzahlung

4
letzte Antwort am 02.04.2019 12:20:13 von o_k
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
o_k
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 5
555 Mal angesehen

Hallo zusammen,

ich bräuchte bitte eure Hilfe, bin mir  unsicher...

Also es ist so ein Mitarbeiter  wurde  letzte Woche operiert  und befindet sich ab diesen Montag in der Reha. Ich erhielt bis jetzt  vorab per Email die Aufenthaltsbescehinigung von der Klinik, dass er am... operiert wurde und  die ganze Woche im Krankenhaus war.

Ab diesen Montag ist er dann in der Reha...

nun ist die Frage  wie wird es abgerechnet, zahlt den Krankenhausaufenthalt ganz normal  der Arbeitgeber?! Und den Aufenthalt in der Reha?

Ich habe mich mit dem Fall noch nicht befasst und daher die Unsicherheit...

Danke sehr im Voraus für eure Hilfe.

MfG

0 Kudos
Tags (2)
sokrates
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 5
339 Mal angesehen

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber für 6 Wochen Entgeltfortzahlung leisten.

Dauert die Reha über diesen Zeitpunkt hinaus, wird sich der Träger frühzeitig mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen, um entweder Krankengeld oder Überbrückungsgeld zahlen zu können (hier wird dann eine Entgeltbescheinigung angefordert).

Für die Praxis heißt das also erstmal Beginn und Ende der aktuellen AU's einzutragen.

Herzliche Grüße

Anne Koch

0 Kudos
Thomas_Kahl
Meister
Offline Online
Nachricht 3 von 5
339 Mal angesehen

Ergänzungen dazu:

- Zu klären ist auch, ob es hier Vorerkrankungszeiten gab, die auf die OP+Reha-Zeit anzurechnen sind. Wenn der AN also in den 6 Monaten vor der OP krank geschrieben war, einfach den elektronischen Abruf nutzen und abwarten, was zurückgemeldet wird. Sind Erkrankungen anzurechnen, verkürzt sich der 6 Wochen-Zeitraum entsprechend.

- Resultiert die OP / Reha aus einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, muss der Arbeitgeber das der BG melden. Nach Ablauf der 6 Wochen wird dann kein Krankengeld, sondern Verletztengeld gezahlt (die Unterbrechung heisst auch so). Dort muss dann zusätzlich noch die zuständige BG eingetragen werden und die Vorgangsnummer.

MfG
T.Kahl
0 Kudos
o_k
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 5
339 Mal angesehen

Danke sehr , Ihre Antwort war sehr hilfsreich!

Lg

0 Kudos
o_k
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 5
339 Mal angesehen

Vielen Dank für die Info, es war serh hilfreich für mich.!

0 Kudos
4
letzte Antwort am 02.04.2019 12:20:13 von o_k
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage