Hallo,
wir haben folgenden Fall:
Der Mitarbeiter bekommt monatlich ein Fixum und eine monatliche Provision.
Jetzt ist der Mitarbeiter über 6 Wochen krank und bekommt Krankengeld. Die monatliche Provision wird aber lt. Arbeitsvertrag weitergezahlt! Das Fixum wird nicht weiterbezahlt.
Wie kann die monatliche Provision trotz Unterbrechung abgerechnet werden? Muss die Berechnung als "einmalig gezahltes Entgelt" erfolgen oder, wie bisher, als monatlicher Betrag? Allerding rechnet ja DATEV in diesem Fall keine SV-Beiträge ab (Steuer auch nicht). Welche Lohnart kann dafür genutzt werden?
Die Unterbrechung beginnt im Monat (z.B. 5.9.16), muss ich dann die monatliche Provisionszahlung aufteilen? Das Fixum wir ja anteilig berechnet.
Danke für die Hilfe!
MfG
Sven
Hallo,
hilfreich ist immer, wenn Sie das Programm mit angeben. Dieses können Sie auch noch nachträglich in der Überschrift ergänzen.
In Lohn und Gehalt müsste Ihnen folgendes Dokument weiterhelfen:
und in Lodas:
Weitergewährte Arbeitgeberleistungen während Unterbrechung (Beispiele für LODAS)
Viele Grüße
T. Reich
Hallo Herr Dietrich,
technisch können Sie dies in LODAS erreichen, indem Sie bei den Bezügen die Kürzung bei Ausfallmonaten unterbinden "Ausfallmonat nicht kürzen".
Sozialversicherungsrechtlich hat Herr Reich ja schon auf das betreffende Dokument hingewiesen, das hierbei entsprechend berücksichtigt werden muss.
Und noch ein Hinweis bzw. eine Frage an die DATEV:
Mir fehlt bei den Möglichkeiten der Kürzungsvarianten die Möglichkeit "Teilmonat kürzen/Ausfallmonat nicht kürzen". Hat das einen Grund, dass diese Möglichkeit nicht angeboten wurde oder wurde das übersehen?
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
die Varianten zur Kürzung der Festbezüge wurden dem Programm Lohn und Gehalt entnommen, welches diese Funktion bereits vorher besaß.
Aktuell fällt uns keine Situation ein, in welcher der Arbeitnehmer bei einem Teilmonat nur das gekürzte jedoch bei einem kompletten Ausfallmonat das volle Entgelt erhält. Bitte schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt, damit wir diesen zur Prüfung an unsere Kollegen weitergeben können.
Vielen Dank und einen guten Start in die Woche.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Schauer,
nein, ich glaube das kann ich aktuell nicht, weil ich wohl beim Schreiben des Beitrags einfach mit den Begriffen ein wenig durcheinander geraten bin.
Der Teilmonat in diesem Zusammenhang ist ein Monat, in dem einzelne Arbeitstage durch Unterbrechung ausfallen.
Ich hatte leider den Teilmonat mit dem Eintritts- bzw. Austrittsmonat in Verbindung gebracht. Hier sollte ja auf jeden Fall die anteilige Kürzung erfolgen. Und ich gehe mal davon aus, dass dies auch erfolgt, wenn "Teilmonat nicht kürzen" geschlüsselt ist. Das habe ich jetzt allerdings nicht ausprobiert.
Insoweit können Sie glaube ich meine Anmerkung einfach vergessen. Sorry für die Verwirrung.
Viele Grüße
Uwe Lutz