Hallo,
zum 01.01.2025 wurde die EBV dahingehend ergänzt, dass die Elterneigenschaft durch Kennziffern in der Entgeltbescheinigung enthalten sein muss. In den Abrechnungen von Januar kann ich diese Angabe nicht finden?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
die Elterneigenschaft wird in der Brutto/Netto-Abrechnung in der Form ausgewiesen, dass beim PV-Beitrag kein „Z“ steht.
Ab zwei Kindern unter 25 Jahren wird für die Berechnung des PV-Abschlags ein Hinweis zur Abrechnung oben rechts ausgegeben.
Hallo Frau Preuß,
in der neuen Entgeltbescheinigungsverordnung steht dazu:
"9. die Kennziffer 0 für den Beitragszuschlag für Kinderlose, die Kennziffern 1 bis 5 für Beschäftigte
entsprechend der Anzahl ihrer Kinder, die nach § 55 Absatz 3 des Elften Buches Sozialgesetzbuch zu
berücksichtigen sind, sowie eine Kennziffer für Beschäftigte, für die die Elterneigenschaft nachgewiesen ist;“.
Die bisherigen Angaben sind daher mMn nicht mehr ausreichend.
Hallo zusammen und vielen Dank für Ihre Hinweise.
Dieser Sachverhalt befindet sich derzeit in Umsetzung - eine ausführlichere Angabe der Elterneigenschaft werden wir mit einem der nächsten Releases ausliefern.
Viele Grüße
Bastian Waizmann
Product Owner, Produktentwicklung Lohn und Gehalt