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Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) Kennziffer zur Elterneigenschaft

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letzte Antwort am 18.02.2025 11:59:30 von Bastian_Waizmann
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Hallo,

zum 01.01.2025 wurde die EBV dahingehend ergänzt, dass die Elterneigenschaft durch Kennziffern in der Entgeltbescheinigung enthalten sein muss. In den Abrechnungen von Januar kann ich diese Angabe nicht finden?

 

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
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Hallo,


die Elterneigenschaft wird in der Brutto/Netto-Abrechnung in der Form ausgewiesen, dass beim PV-Beitrag kein „Z“ steht.


Ab zwei Kindern unter 25 Jahren wird für die Berechnung des PV-Abschlags ein Hinweis zur Abrechnung oben rechts ausgegeben.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Hallo Frau Preuß,

 

in der neuen Entgeltbescheinigungsverordnung steht dazu:

"9. die Kennziffer 0 für den Beitragszuschlag für Kinderlose, die Kennziffern 1 bis 5 für Beschäftigte
entsprechend der Anzahl ihrer Kinder, die nach § 55 Absatz 3 des Elften Buches Sozialgesetzbuch zu
berücksichtigen sind, sowie eine Kennziffer für Beschäftigte, für die die Elterneigenschaft nachgewiesen ist;“.

 

Die bisherigen Angaben sind daher mMn nicht mehr ausreichend.

DATEV-Mitarbeiter
Bastian_Waizmann
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen und vielen Dank für Ihre Hinweise.

 

Dieser Sachverhalt befindet sich derzeit in Umsetzung - eine ausführlichere Angabe der Elterneigenschaft werden wir mit einem der nächsten Releases ausliefern.

 

 

Viele Grüße  

  

Bastian Waizmann

Product Owner, Produktentwicklung Lohn und Gehalt

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letzte Antwort am 18.02.2025 11:59:30 von Bastian_Waizmann
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