Hallo zusammen,
ich habe eine Anforderung zur Abgabe der Entgeltbescheinigung von der Barmer erhalten weil der AN seit dem 30.08.2025 krank ist.
Der Mitarbeiter ist per 31.08.2025 aber bereits ausgeschieden und ich habe nun im Lohnlauf September die 2 Krankheitstage normal erfasst, da mir diese vorher nicht vorlagen.
Wenn ich die DÜ Entgeltbescheinigung ausführen möchte kommt immer der o.g. Fehler, egal ob ich 08/25 oder 09/25 eingebe.
Ähnliches habe ich bei einem anderen Mitarbeiter bei dem die Krankenkasse es auch haben möchte.
Dieser war aber nu 2 Wochen krank geschrieben im August und dort kommt der gleiche Fehler.
Was kann ich tun?
Vielen Dank im Voraus!
Liebe Grüße
Manuela Dietz
Hallo,
Zum einen stellst Du rückwirkend für die letzten beiden Beschäftigungstage einen AAG-Antrag für die Rückerstattung an den AG. Scheinbar ist der Mitarbeiter aber weiterhin krank, das bedeutet, Du gehst in die Fehlzeit und erfasst die Krankmeldung nach dem Austritt. Hierfür sollte es ausreichen, wenn Du als Fehlzeitdatum den 01.09.2025 erfasst. Dann kann die Krankenkasse das Krankengeld berechnen.
Viel Erfolg
Hallo,
Sie werden beide Mitarbeiter im September abrechnen müssen, da Sie die Kalendariumswerte ja auch geändert haben.
Also bei beiden Mitarbeitern unter Beschäftigung | Teitraum den letzten Abrechnungsmonat auf 9/2025 setzen.
Im Kalendarium die Zeiten für August 2025 erfassen.
Unter Bewegungsdaten | Krankheitszeiten ganz unten links den Button "Krankheitszeit nach dem Austritt erfassen" drücken und Beginn und Ende erfassen. Beim Ende, wenn bekannt, dass Datum, sonst nehme ich immer den letzten des Monats.
Viele Grüße
Thomas Reich