Sehr geehrte Damen und Herren,
die Mitarbeiterin eines Mandanten ist vom 05.05.2022 - 13.05.2022 im Krankengeldbezug (länger als 6 Wochen krank).
Die Mitarbeiterin hat ein Arbeitsentgelt im Übergangsbereich und ist freiwillig gesetzlich versichert, da sie hauptberuflich selbständig ist.
Auf der Entgeltbescheinigung wird nun für den letzten Zeitraum der Unterbrechung (01.02.-28.02.22) ein Brutto-Arbeitsentgelt in Höhe von 1.162,65 € ausgewiesen. Dies ist soweit korrekt.
Allerdings wird in der Entgeltbescheinigung ein laufendes tatsächliches Nettoentgelt in Höhe von 231,14 € ausgewiesen, was komplett falsch ist, denn das müssten 1.146,83 € (inkl. AG-Zuschuss zur freiwilligen KV/PV) sein. Ohne dem AG-Zuschuss zur freiwilligen KV/PV sind dies lt. Brutto/Netto-Auswertung 1.093,06 €.
Wie kann in diesem Fall die Entgeltbescheinigung korrekt ausgegeben werden und womit kann es zusammenhängen, dass das Programm für den Krankengeld-Zeitraum von insgesamt 930,18 € SV-Abzügen ausgeht... Die entsprechenden Hinweise aus dem Verarbeitungsprotokoll habe ich unten beigefügt.
Hallo,
greift für einen Mitarbeiter in diesem Monat die Gleitzonenberechnung, wird der Netto-Betrag für die Entgeltersatzleistung (EEL) ohne Beachtung der Gleitzonenbesonderheit errechnet.
Somit muss eine fiktive Berechnung ohne Anwendung des Übergangsbereichs erfolgen. Hintergrund ist, dass die besondere Beitragsberechnung bei der Berechnung der Sozialleistung keine Berücksichtigung findet. Daher hat eine fiktive Nettoarbeitsentgeltberechnung auf der Basis der "normalen" Beitragsberechnung zu erfolgen.
Weitere Informationen zum Thema Entgeltersatzleistungen finden Sie auch im Dokument 1070347 - DÜ-Protokolle Entgeltersatzleistungen (EEL) - Erläuterungen (Lohn und Gehalt).