Die Deutsche Rentenversicherung fordert eine Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Übergangsgeld (G0533) an.
Der Mitarbeiter ist zum 29.02.2024 aus dem Unternehmen ausgeschieden und die Bescheinigung soll genau für den Februar 2024 erstellt werden (fiktive Abrechnung).
Laut dem Programm ist dies erst für einen Monat nach dem Austritt möglich.
Gibt es hierfür eine Lösung oder muss ich das SV-Meldeportal nutzen?
Hallo,
hast Du es mal versucht, indem Du beim ausgeschiedenen Mitarbeiter auf die Krankheitszeiten gehst und dort im unteren Feld auf "Krankheitszeit nach Austritt erfassen" gehst? Vielleicht hilft das Dokument DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1003150 weiter?
Viel Erfolg
Danke! Ja, den Weg hatte ich wie in dem Dokument beschrieben, versucht. Aber das Problem ist, dass die Bescheinigung dort nicht für den Monat des Austritts erstellt werden kann, sondern nur für Zeitraum danach.
Und wenn du den Übergangsgeldbeginn auf den 29.2. legst und dann die Bescheinigung anforderst?
Dann sollte die Bescheinigung doch wie gewünscht erstellt werden.
Eine Abrechnung ist doch dazu auch nicht notwendig bei Lohn und Gehalt, oder?
Nach dem Erstellen der Bescheinigung würde ich die Fehlzeit wieder löschen, damit alles wie vorher ist.
... und wenn Du den Krankheitsbeginn dort auf den 01. März legst? Schließlich war er bis zum 29. Februar angestellt.
Dann erstellt es die Bescheinigung leider nicht für den Zeitraum, der angefordert wird.
Aber ich habe es jetzt hinbekommen. Trotzdem vielen Dank!
Ich habe es auf anderem Wege hinbekommen, danke!