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Entgelt nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

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letzte Antwort am 25.04.2024 10:39:38 von Wolfgang_Stein
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AH1992
Beginner
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Liebe Community,

 

eine Arbeitnehmerin hat bisher eine laufende monatliche „Verschwiegensheitsprämie“ erhalten (als Ausgleich für erhöhte Vertraulichkeitsanforderungen).

Die Prämie wurde als laufende Prämie abgerechnet.

Das Arbeitsverhältnis wurde zum Ende der Probezeit gekündigt (27.03.2024).

Lt. Arbeitsvertrag soll die Prämie aber noch 2 Jahre lang nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses weitergezahlt werden (bis März 2026), da die Arbeitnehmerin auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiterhin der Verschwiegenspflicht unterliegt.

 

Die erste Idee war nun, Sie weiterhin wie eine Arbeitnehmerin mit Steuerklasse 6 zu behandeln.

Der Vorschlag wurde allerdings von der Rechtsabteilung zurückgewiesen.

Alle Zuwendungen, deren Anspruch erst nach Ende der Beschäftigung entsteht, stellen kein Arbeitsentgelt dar. Das Arbeitsverhältnis gilt als beendet und somit darf sie auch nicht mehr als Arbeitnehmerin behandelt werden.

 

Ich bin nun etwas ratlos, wie ich das ganze über die Bühne bringen soll..

 

Ich danke für euen Input.

 

LG AH

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
75 Mal angesehen

Hallo,

 

rechtlich können wir nicht beraten. Bitte klären Sie die rechtliche Seite im Vorfeld mit der Finanzverwaltung bzw. den Krankenkassen ab.

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 25.04.2024 10:39:38 von Wolfgang_Stein
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