Hallo zusammen,
kann mir bitte hierzu jemand helfen:
wir haben eine Mitarbeiterin, wo sich aktuell sich in Elternzeit befindet.
Normal noch bis zum 10.06.2023 (Entbindung war 11.06.2020)
Nun haben wir ein Schreiben von Ihr erhalten, dass Sie erneut schwanger ist
und somit vom 26.08.2022 bis 02.12.2022 wieder in Mutterschutz sich befindet.
Frage, müssen wir dann die Energiepreispauschale als AG ausbezahlen?
Vorab besten Dank .
VG Petra
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hat sie denn die EZ vorzeitig beendet in ihrem Schreiben???
Dann gibt es meiner Kenntnis nach keinen Mutterschutz, sondern sie befindet sich nach wie vor in EZ.
Wg. der EPP finden Sie viele Antworten zur EZ unter den Suchwörten EPP/Energiepreispauschale Elternzeit.
Hallo,
AN mit einem aktiven Dienstverhältnis, die dem Progressionsvorbehalt unterliegende Lohnersatzleistungen (Elterngeld, Mutterschaftsgeld, etc) beziehen haben Anspruch auf die EPP.
Den Beug von Elterngeld sollte sich der AG vom AN bestätigen lassen.
Viele Grüße
Sehe ich nicht ganz so.
Wenn Sie jetzt erneute Mutterschutz beantragt bekommt sie ja auch Mutterschutzgeld 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Entbindung auf Basis ihres zuletzt verdienten Lohns vor Kind 1.
Was sich hier nicht klären lässt, wann beginnt nun wiederum die Mutterschutzfrist ? Sprich wann ist die geplant Entbindung von Kind 2. Gibt es ggf. ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft ?
Szenario 1 - dann bei ich bei @TN Mutterschutzfrist beginnt erst nächstes Jahr und es besteht kein Beschäftigungsverbot
Szenario2 - Mutterschutzfrist beginnt in 2022, dann hat sie Anspruch auf EPP und Mutterschutzlohn
Szenario3 - Mutterschutzfrist beginn in 2023 abe in 2022 besteht ein Beschäftigungsverbot ( häufig im Verkauf oder in Arztpraxen) dann muss der AG Lohn fortzahlen => EPP berechtigt bekommt allerdings den Lohn zu 100% von der KK erstattet.
Im dritten Jahr der EZ gibt es vielleicht kein Elterngeld mehr?
Ob Sie noch Elterngeld bezieht gibt der Sachverhalt leider nicht her genausowenig wie die Daten
zur Mutterschutzfrist.
Jap - sie waren schneller😀
Bei uns gab es mehrere dieser Fälle (mit Krankenkassen geklärt):
EZ vorzeitig beendet --> Mutterschutz mit Mutterschaftsgeld
EZ nicht beendet --> EZ läuft weiter, AG zahlt kein Mutterschaftsgeld
Natürlich besteht Mutterschutz - nur eben ohne AG-Leistung. Bestimmt habe ich mich wieder zu knapp ausgedrückt, sorry.
Dann bleibt doch nur die Frage von TN zu klären ? Elternzeit vorzeitig beendet ?
Wenn ja dann Mutterschutzlohn , sollte wie TN mit der KK direkt geklärt werden, wenn Nein dann EZ weiter und Frage nach dem Elterngeldbezug um EPP zu klären.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.