Guten Tag,
da ich leider keine ähnliche Problematik im Forum gefunden habe, versuche ich es auf diesem Wege.
Wir haben ein kleines Problem:
Meine Kollegin hat für den Abrechnungsmonat September die Lohnabrechnung Mitte Oktober abgeschlossen. Lohnsteueranmeldung (vierteljährlich) wurde ebenfalls fertiggestellt.
Nunmehr bin ich darauf gestoßen, dass wir in dieser Abrechnung die Energiepreispauschale hätte abgerechnet werden müssen. Wir gingen davon aus, dass diese mit dem Abrechnungsmonat Oktober abgerechnet wird undd nicht mit dem Abrechnungsmonat September im Oktober abgerechnet werden muss. Ziemlich doof, ich weiß. 😫😣
Nunmehr stellt sich mir die Frage, wie wir diesen Fehler beheben.
Ich würde natürlich am liebsten den Monatsabschluss zurücksetzen. Jedoch glaube ich, dass dies nicht der richtige Weg wäre, da die Beiträge den KK bereits mitgeteilt wurden und die LSt-Anmeldung auch bereits erfolgt ist. Bitte korrigieren Sie mich, falls dies doch möglich sein sollte. (Dann müsste man die Beiträge und Anmeldung wahrscheinlich manuell im sv-net korrigieren.)
Ich weiß leider auch nicht, ob es Probleme gibt, wenn diese erst in der Okotber-Abrechnung im November abgerechnet wird. Ich konnte hierzu leider nichts finden.
Gibt es überhaupt eine Möglichkeit, da irgendwie "unbeschadet" rauszukommen?
Ich bin über jede Hilfe dankabr.
Liebe Grüße
Hallo.
Ich bin zwar LODAS-Anwender, aber ich verstehe gerade das Problem nicht so ganz.
Wenn Sie vierteljährliche Lohnsteueranmeldungen abgegeben, sollte die Abrechnung der EPP in der Regel mit der Lohnabrechnung Oktober erfolgen - nicht mit der Abrechnung September.
Viele Grüße
Hallo,
vielen Dank für die Rückmeldung.
Die September-Abrechnung erfolgte im Oktober und wurde sodann auch gleich ausgezahlt. Im Oktober wurde die vierteljährliche Lohnsteueranmeldung eingereicht; ohne EPP.
Die Oktober-Abrechnung wird Anfang November gefertigt.
Wenn ich Sie richtig verstehe, dann bin ich noch nicht im Verzug?
Ich habe das Hinweisblatt von Datev nämlich so verstanden, dass die Auszahlung der EPP im Oktober erfolgen muss.
Liebe Grüße
Gab es nicht irgendwo einen Hinweis (kann das grade nicht raussuchen), dass aus abrechnungstechnischen Gründen die Abrechnung/Auszahlung auch später erfolgen dann?
Das hatte ich zumindest so im Kopf.
Ich habe leider nichts gefunden 😓
Aber ich werde nochmal schauen. Hab vielen Dank🙂
Aus den FAQ zur EPP:
5. Wie ist zu verfahren, wenn der Arbeitgeber die fristgerechte Auszahlung der EPP versäumt, z. B. weil der Abrechnungsstelle des Arbeitgebers mit monatlichem Anmeldungszeitraum erst nachträglich bekannt wird, dass ein Arbeitnehmer am 1. September 2022 eingestellt wurde?
Da der Arbeitnehmer am 1. September 2022 in einem gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis zum Arbeitgeber steht, hat der Arbeitgeber die EPP an den Arbeitnehmer auszuzahlen. Die Auszahlung hat in der Regel im September 2022 zu erfolgen. Kann die Auszahlung aus organisatorischen oder abrechnungstechnischen Gründen nicht mehr fristgerecht im September 2022 erfolgen, bestehen keine Bedenken, wenn die Auszahlung mit der Lohn-/Gehalts-/Bezügeabrechnung für einen späteren Abrechnungszeitraum des Jahres 2022, spätestens bis zur Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung für den Arbeitnehmer, erfolgt.
Die Refinanzierung des Arbeitgebers erfolgt über eine korrigierte Lohnsteuer-Anmeldung für August 2022.
Das Rücksetzen wäre übrigens problemlos möglich. Die EPP ist schließlich sv-frei, da gibt's keine Korrektur.
Voraussetzung für die Auszahlung der EPP ist, dass die EPP bereits in der Lohnsteueranmeldung vorhanden ist.
Also Auszahlung in 10/2022 folgt der LSt-Anmeldung 09/2022.
Wir würden die September-Abrechnung ebenfalls wiederholen, dann entsteht eine korrigierte LSt-Anmeldung (sofern die entsprechenden AN mit "Ja" gekennzeichnet sind) und alles weitere läuft wie von selbst.
Hab vielen Dank.
Also ist es gar nicht so schlimm, dass das vergessen wurde.
Dann mach ich das mit Oktober-Abrechnung und damit sollte dann alles wieder gut sein.
Hoffe ich.
Tatsächlich?
Ich dachte, weil der Monatsabschluss durch ist, die Lohnsteuer (vierteljährlich) angemeldet wurde etc. kann ich keine Korrektur mehr machen.
Aber wie ja zu lesen ist, kann ich mit der Oktober-Abrechnung die Auszahlung der EPP nachholen. 😁
Genau hier liegt/lag ja das Problem.
Die LSt-Anmeldung für September (3. Quartal) ist bereits übermittelt worden, aber ohne Berücksichtigung der EPP.
Wenn ich tatsächlich gezwungen gewesen wäre die EPP in 10/2022 für 09/2022 auszuzahlen, hätte ich den kompletten Monatsabschluss rückgängig machen müssen, alles nochmal neu und die bereits übermittelten LSt-Anmeldung, Beitragsnachweise etc. korrigieren/stornieren müssen. Und hier war ja auch meine Frage, ob ich das tatsächlich tun muss oder ich die EPP in 11/2022 für 10/2022 auszahlen/abrechnen kann.
Es gibt ja auch noch andere Fälle, in denen erst später ausgezahlt werden kann, bspw. wenn Minijobber erst nachträglich die Versicherung zu Hauptbeschäftigung abgeben oder eine Bescheinigung über Elterngeldbezug in 2022 vorlegen.
Dann nur nicht vergessen, die LSt-Anmeldung Q3 zu berichtigen. Das Programm DÜ-Formulare Rechnungswesen zieht sich automatisch die Daten der ursprünglichen Anmeldung, die dann abgeändert werden können.
Heißt das, dass ich jetzt ganz normal die Abrechnung 10/2022 machen kann und dann lediglich die LSt-Anmeldung III. Quartal ändere? Oder verstehe ich das gerade falsch?
Korrekt.
Sehr wertvoll ist übrigens das DATEV Hilfe-Center.
https://apps.datev.de/help-center/
Hier gibt es Schritt-für-Schritt-Anleitungen. Einfach nach "Energiepreispauschale LODAS" oder "Energiepreispauschale Lohn und Gehalt" suchen.
Ich bin gerade so erleichtert 😅
Hab vielen lieben Dank.
Ich hatte versucht etwas zu meiner Problematik zu finden, aber in meiner Panik wahrscheinlich die falschen Suchbegriffe angegeben 🙈
Und die LSt-Anmeldung korrigier ich dann sicherlich über sv-net oder?
Nochmals vielen Dank für die Hilfe🤗
Nein, über DÜ-Formulare Lohnsteuer-Anmeldung.
Wie ich bereits geschrieben hatte, würden wir die September-Abrechnung wiederholen, damit die EPP vollständig im Quartal III/2022 in die LSt-Anmeldung fließt, und dann in der Folge in der Oktober-Abrechnung ausgezahlt werden kann.
Darüber hinaus ist sv-net eine Ebene für die Sozialversicherung. Steuerliche Belange müssten über Elster gelöst werden.
Jetzt bin ich ein wenig verwirrt.
Kann(Muss) ich denn einfach so den Monatsabschluss jetzt zurücksetzen um die Lohnabrechnung 09/2022 und die LSt-Abrechnung III. Q. zu korrigieren?
Ich dachte es reicht, wenn ich die LST-Anmeldung für das III. Q. korrigiere und normal die EPP in die Lohnabrechnung 10/2022 fließen lasse und im November auszahle.
Da werd ich mich durchfuschen müssen. Danke 😊
In LuG lässt sich die LSt-Anmeldung ja nur dadurch korrigieren, dass Sie 09/2022 zurücksetzen, die AN entsprechend konfigurieren und die Abrechnungen löschen und noch einmal erzeugen.
Oder möchten Sie die LSt-Anmeldung über Elstam korrigieren?
Also ich könnte die LSt-Anmeldung korrigieren, aber wenn ich den Monatsabschluss zurücksetzen kann, dann ist das glaub ich einfacher oder?
Viele Wege führen nach Rom 😉
Wenn die Arbeitnehmer bereits ihre Lohnabrechnungen haben, würde ich nicht zurücksetzen, sondern mit dem nächsten Monat die EPP abrechnen. Ggf hat man viel Aufwand (bspw. mit mit kritischen/gekündigten Mitarbeitern), wenn es mehrere Abrechnungen für einen Monat gibt.
Durch Rücksetzen des Monatsabschlusses und löschen der bereits erfolgten Abrechnungen wären dann alle Transferbereiche wie z. B. die FiBu mit abgedeckt, was bei einer Lösung außerhalb von LuG mittels Elstam nicht der Fall ist.
Das stimmt.
Aber da ich zum Glück keine gekündigten Mitarbeiter oder dergleichen habe, wäre glaub ich die Idee, den Monatsabschluss zurück zu setzen die einfachere Variante.😥
Dann werde ich den Monatsabschluss zurücksetzen und 09/2022 neu machen.😪
Aber Nachteile, da ich ja nun die Lohnabrechnunge 09/2022 und LSt-Anmeldung III. Q. im November abrechne, entstehen nicht, oder?😲
Bei 1/4 jhrl. LSt-Anmeldung/EPP 09/2022 erfolgt die Auszahlung der EPP eigentlich durch die Oktober-Abrechnung. Oder hatten Sie 10/2022 nun doch schon abgerechnet???
Nein. Die Abrechnung für 10/2022 steht heute an.
Die EPP ist aber in der Lst-Anmeldung III. Q. nicht aufgeführt.
Ok, Sie müssten die Einstellungen aus der Brennpunktmaske vornehmen, 09/2022 zurücksetzen, Abrechnungen 09/2022 löschen, mit den neuen AN-Einstellungen abrechnen, das Lohnjournal prüfen (Gesamtbetrag EPP), Sie wissen ja, wie viele AN die EPP erhalten müssen, dann den Monatsabschluss 09/2022 durchlaufen lassen, die LSt-Anmeldung prüfen. Wenn alles stimmt, kann danach der Oktober abgerechnet werden und die EPP Auszahlung befindet sich auf den Abrechnungen 10/2022.
Ok. Also Monatsabschluss 09/2022 zurücksetzen, alle EPP Einstellung vornehmen und dann 09/2022 Neu abrechnen und dann 10/2022 ebenfalls abrechnen.
Gut. Dann mache ich das so. Haben Sie vielen Dank.😁
Gern geschehen 🙂