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Energiepreispauschale Minijobber Pauschalversteuerung

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letzte Antwort am 19.08.2022 13:30:53 von clegewie
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clegewie
Einsteiger
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Moin!

 

Habe eine Mandat mit ausschließlich pauschalversteuerten Minijobbern, zum 1.9.2022 ist das für die meisten auch der Hauptarbeitgeber.

 

Wir würden die EPP gerne für alle anspruchsberechtigten Mitarbeiter auszahlen (und auch vorfinanzieren), sind aber unsicher, wie die Refinanzierung erfolgt/erfolgen kann. Der Mandant tritt ja bisher als Lohnsteuer-Arbeitgeber gar nicht in Erscheinung. 

 

Meine Lösung wäre: FA Anschreiben Arbeitgebersignal zu setzen und in der LSt-Jahresmeldung nur den Erstattungsbetrag zu beantragen.

 

Jemand Erfahrungen?

 

Gruß

 

Christian Legewie

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 4
332 Mal angesehen

Hallo Community,


hat ein Mitglied diesbezüglich schon Erfahrungen, die an dieser Stelle geteilt werden wollen?

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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pogo
Experte
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Nachricht 3 von 4
320 Mal angesehen

Es bleibt ja nur die Möglichkeit, beim FA anzurufen und zu fragen, ob das so gemacht werden kann.

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clegewie
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 4
300 Mal angesehen

Habe ich gemacht... zumindest in Essen man kann mir keine Auskunft dazu geben. Sie wissen es selbst nicht, insoweit habe ich dem Mandanten geraten, die EPP nicht auszuzahlen.

 

 

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letzte Antwort am 19.08.2022 13:30:53 von clegewie
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