Hallo zusammen,
ich habe mehrere Arbeitgeber, die ausschließlich Minijobber beschäftigen, die teilweise auch Anspruch haben. Wie bekommen diese AG denn die EPP wieder?
Vielen Dank und Grüße an alle Mitleidenden!
kfry
Bei Arbeiternehmern mit nur Minijobbern und jährlicher Lohnsteueranmeldung (fast immer ohne AG-Kennzeichen) rechnen wir die EPP nicht ab.
Lohnsteueranmeldung ja oder nein (Minijobber individuell versteuert oder ausschließlich pauschal)?
Ich habe jetzt Informationen vom FA: Was uns bisher nicht klar war, war dass auch die AG, die ausschließlich Minijobber beschäftigen auch das A-Signal brauchen. Die jährliche LST-Anmeldung wurde sozusagen "erlassen", weil es eine 0-Meldung war. D.h. auch diese AG bekommen die EPP über LSt-Anmeldung zurück.