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Energiepauschale Lohnsteueranmeldung

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letzte Antwort am 04.10.2022 13:24:47 von Nina_Schöneweis
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Janette
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Hallo Ihr Lieben, 

 

die wichtigste Frage die ich mir selbst nicht erklären kann ist was mit dem Übersteigenden Betrag passiert. In Zeile 35 der Anmeldung kann kein Minusbetrag eingetragen werden. Was passiert mit dem Rest? Versendet Datev selbst eine weitere Meldung in dem das Finanzamt die voll Summe sieht? Wird diese im nächsten Monat abgezogen? Erstattet das Finanzamt automatisch die Differenz?

 

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 8
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Moin,

 

in der Zeile 35 wird nur im August (bzw. III. Quartal oder Jahres-LSt-Anmeldung) die zu erstattende EPP als positiver Betrag erfasst. In allen anderen LSt-Anmeldungen kann diese Kennziffer nicht gemeldet werden.

 

Wenn sich aus der LSt-Anmeldung dann insgesamt ein Guthaben ergibt, soll das Finanzamt dieses Guthaben erstatten (oder ggf. mit anderen offenen Steuerbeträgen verrechnen).

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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Janette
Einsteiger
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Wie die Meldung des Guthabens an Finanzamt gelangt ist noch nicht bekannt oder? Frage für einen Mandanten 😉

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Uwe_Lutz
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Das Guthaben wird durch die Abgabe der LSt-Anmeldung 08/2022 gemeldet.

anitas
Einsteiger
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Lieber @Uwe_Lutz ,

 

ich müsste nachträglich 2 Korrektur bei EPP im Aug machen (statt ja auf nein).

Ich habe die Aug Monat Abschluss zurückgesetzt, korrigiert. Dann wieder Abgeschlossen.

Was sind die weiteren Schritte. Wir haben schon Anfang September von Finanzamt die Lohnsteuer Erstattung bekommen. 

Mir ist noch die Eintragung bei Zeile 35 bei Steuerbeträge aus Nebenbuchführung nicht ganz klar, in welche Monat muss ich da händisch die EPP Eintragen.

 

Können Sie mir bitte weiterhelfen.

 

Vielen Dank.

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

wenn Sie den Monatsabschluss zurückgesetzt haben, klingt das nach Lohn und Gehalt.

 

Da bin ich raus, wir setzen LODAS ein.

 

Aber dazu kann Ihnen sicherlich jemand anderes noch helfen.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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anitas
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@Uwe_Lutz ach okay, trotzdem Danke 🙂

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


wenn in Lohn und Gehalt nach Rücksetzung des Monatsabschlusses die LSt.-Anmeldung korrigiert und übermittelt wurde, gibt es programmtechnisch bzgl. der Energiepreispauschale in der LSt.-Anmeldung keine weiteren Schritte.


Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt bezüglich der weiteren Vorgehensweise, nachdem Sie bereits die Lohnsteuererstattung erhalten haben.


Im Dokument Energiepreispauschale: Lohnsteuer-Anmeldung korrigieren finden Sie Beispiele, wann die Erfassung von Steuerbeträgen aus Nebenbuchführung in Lohn und Gehalt notwendig sein kann.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 04.10.2022 13:24:47 von Nina_Schöneweis
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