Hallo,
ich habe einen Papa der für den ersten Monat nach der Entbindung als Haushaltshilfe für seine Frau von der Krankenkasse bezahlt wurde.
Ist diese Fehlzeit jetzt "unbezahlter Urlaub" oder kann ich hier "Elternzeit" hinterlegen? Elternzeit kann ja unabhängig vom Elterngeld genommen werden. Aber hätte die Schlüsselung "Elternzeit" negative Auswirkungen in der SV-Prüfung? Bei Elternzeit würde es mir ja die SV-Tage kürzen und somit auch das beitragspflichtige Entgelt in KV/PV geringer ansetzen.
Zu einem späteren Zeitpunkt nimmt er dann aber nochmal offiziell die zwei Elternzeit-Monate für das Elterngeld.
Da er nie Elternzeit beantragt hat, tragen Sie dies bitte auch nicht ein, vielleicht hat er diese Zeiten für später verplant und bedankt sich dann ganz doll..
Korrekt nach Fakten abgerechnet ist es unbezahlter Urlaub