Ganz aktuell hat ein Kollege (Vater) Elternzeit ab Geburtstermin (31.07.2024) beantragt. Für einen Monat. Also bis 30.08.2024. Lodas gibt für die Abrechnung August keine Bezüge aus. Ich nehme an, weil der 30.08. ein Freitag ist => und damit keine Arbeitstage für August vorhanden sind, erfolgt hier auch kein anteiliger Ansatz! Ich frage mich, ob das korrekt ist oder ob hier beim Mitarbeiter etwas falsch hinterlegt ist....?
Wie ist das in diesem Fall mit dem Urlaubsanspruch für August?
Danke jetzt schon für eure Hilfe 🙂
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Prüfen Sie mal die Kürzungsformel bei der Arbeitszeit, vermutlich ist hier der Teiler 30 Tage drin. Hier müssen Sie dann prüfen ob ggf. ein Tarifvertrag oder ob es eine betriebliche Regelung bzgl. der Kürzungsformel gibt. Wenn nicht können Sie dies mit dem Mandanten besprechen welche denn für die Zukunft gelten soll, da es hier unterschiedliche Berechnungsvarianten gibt.
Aus meiner Erfahrung würde ich sagen, darf der Urlaub nicht um 1/12 gekürzt werden, da die Unterbrechung nicht für den kompletten August vorliegt. Hierzu sollten Sie einen Anwalt zu Rate ziehen um Rechtssicherheit zubekommen. Denn Urlaub ist ein häufiges Streitthema bei den Gerichten.
Urlaub sehe ich auch so.
Danke für die schnelle Antwort!
Hallo,
Wenn die 30er-Regel Anwendung findet und im August eine komplette Kürzung des Gehaltes stattfindet, dann dürfte im Gegenzug im Juli keine Kürzung stattgefunden haben. Ist das richtig?
Was den Urlaub betrifft, so darf er nur für volle Elternzeitunterbrechungsmonate gekürzt werden. Das liegt hier aber nicht vor. Hätte der Papa die beiden Monate zusammenhängend genommen, so wäre die Kürzung dann für 1 Monat möglich. I
Hab die Regelung geprüft =>war auf "zu bez. Arbeitstage/Arbeitstage" =>Im Juli daher auch eine Kürzung.
Habe ich umgestellt. 30/er Regelung für August keine komplette Kürzung!