Hallo,
die Mitarbeiterin ist bis zum 25.03. in Elternzeit und tritt zum 30.03. aus dem Unternehmen aus.
Nun möchte sie sich die nicht genommenen Urlaubstage vor der Elternzeit auszahlen lassen. Wie muss ich da vorgehen?
Wenn ich es in der Erfassungstabelle reinschreibe, erstellt Datev Lodas keine Abrechnung.
LG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
gibt es denn eine Fehlermeldung?
Viele Grüße
Sailor
"Für die angegebene personalnummer ist für den gesamten Erfassungsmonat eine Fehlzeit eingelegt. Die Abrechnung von laufenden Bezügen in den Bewegungsdaten ist aus diesem Grund nicht zulässig. Einmalige/sonstige Bezüge können trotz der bestehenden Fehlzeit abgerechnet werden."
Kann mir jemand sagen, wie das geht?
Dieser Hinweis ist ganz normal. Es handelt sich ja um eine Sonderzahlung.
Es wird bei der Buchung doch gefragt, ob man trotzdem abrechnen will, das können Sie mir ja bestätigen und es sollte dann gehen.
vielen Dank! Es hat funktioniert, manchmal denkt man zu kompliziert. 🙂
Aber ist es richtig, dass sich keine steuerlichen Abzüge ergeben? Laut er Probeabrechnung wird ihr der volle Betrag ausgezahlt.
Ja, das ist normal, weil die Mitarbeiterin bisher ja noch keine Einkünfte hatte.
Aber der Urlaub ist ja Resturlaub, vor der Elternzeit usw., den sie noch über hatte und sich jetzt ausbezahlen lassen möchte, weil sie das Unternehmen verlässt.
Also der Urlaub ist ja aus einer Zeit in der sie Einkünfte hatte.
Ja, aber es ist ein Einmalbezug in diesem Jahr, für den auch Steuern und Sozialversicherungsbeträge anfallen würden, wenn noch andere Einkünfte da wären. Für das laufende Jahr weiß Lodas noch nichts von anderen Einkünften und so fällt noch nichts an.
Aber für die korrekte LSt-Berechnung sollte geprüft werden, ob bzw. was hier erfasst werden muss:
oh okay, um ehrlich zu sein kenne ich mich damit gar nicht aus. was würde man dort denn eintragen? Sie war ja jetzt in Elternzeit und tritt zum 30.04. aus.
Wenn Sie auf einem dieser Felder die rechte Maustaste klicken, bekommen Sie die Direkthilfe für jedes einzelne Feld.
Da dort der Verdienst des Folgemonats einzugeben ist, würde ich da nichts eintragen, wenn ich es nicht weiß, habe ich aber tatsächlich auch noch nicht gehabt.
Evtl. kann Herr Lutz uns beiden noch schreiben, was dort auszufüllen ist.
Viele Grüße
Sailor
Hallo Herr Lutz,
hier doch nur etwas einzutragen, wenn ich genau weiß, was im nächsten Monat gezahlt wird, oder?
In den meisten Fällen weiß man das ja nicht unbedingt.
Oder habe ich das falsch verstanden?
Viele Grüße
Sailor
Im Regelfall muss man dort nichts eintragen, dann rechnet das Programm das aktuelle Entgelt auf einen Jahresbetrag hoch.
Da hier aber aktuell eine Unterbrechung vorliegt, kann das Programm nichts hochrechnen.
Es müsste also ein fiktives Entgelt ab 04/2024 erfasst werden.
Wenn man hierzu (was der Regelfall sein wird) keine Angaben hat, kann man den Betrag, der vor der Elternzeit verdient wurde oder den Betrag, den der AN erhalten würde, wenn er jetzt weiter beschäftigt wäre, erfassen.
Vielen Dank Herr Lutz,
ich habe wiedermal viel von Ihnen dazugelernt
Viele Grüße Sailor