abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Elternzeit- Austritt - Urlaubsabgeltung - LODAS

15
letzte Antwort am 26.03.2024 12:10:03 von Sailor
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Lisa5
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 16
278 Mal angesehen

Hallo, 

die Mitarbeiterin ist bis zum 25.03. in Elternzeit und tritt zum 30.03. aus dem Unternehmen aus. 

Nun möchte sie sich die nicht genommenen Urlaubstage vor der Elternzeit auszahlen lassen. Wie muss ich da vorgehen?

Wenn ich es in der Erfassungstabelle reinschreibe, erstellt Datev Lodas keine Abrechnung. 

 

LG

Sailor
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 16
273 Mal angesehen

Hallo,

 

gibt es denn eine Fehlermeldung?

 

Viele Grüße

Sailor

0 Kudos
Lisa5
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 16
269 Mal angesehen

"Für die angegebene personalnummer ist für den gesamten Erfassungsmonat eine Fehlzeit eingelegt. Die Abrechnung von laufenden Bezügen in den Bewegungsdaten ist aus diesem Grund nicht zulässig. Einmalige/sonstige Bezüge können trotz der bestehenden Fehlzeit abgerechnet werden."

 

Kann mir jemand sagen, wie das geht?

0 Kudos
Sailor
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 4 von 16
265 Mal angesehen

Dieser Hinweis ist ganz normal. Es handelt sich ja um eine Sonderzahlung.

Es wird bei der Buchung doch gefragt, ob man trotzdem abrechnen will, das können Sie mir ja bestätigen und es sollte dann gehen.

 

Lisa5
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 16
256 Mal angesehen

vielen Dank! Es hat funktioniert, manchmal denkt man zu kompliziert. 🙂 

0 Kudos
Lisa5
Beginner
Offline Online
Nachricht 6 von 16
252 Mal angesehen

Aber ist es richtig, dass sich keine steuerlichen Abzüge ergeben? Laut er Probeabrechnung wird ihr der volle Betrag ausgezahlt. 

0 Kudos
Sailor
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 7 von 16
247 Mal angesehen

Ja, das ist normal, weil die Mitarbeiterin bisher ja noch keine Einkünfte hatte.

0 Kudos
Lisa5
Beginner
Offline Online
Nachricht 8 von 16
241 Mal angesehen

Aber der Urlaub ist ja Resturlaub, vor der Elternzeit usw., den sie noch über hatte und sich jetzt ausbezahlen lassen möchte, weil sie das Unternehmen verlässt. 

0 Kudos
Lisa5
Beginner
Offline Online
Nachricht 9 von 16
239 Mal angesehen

Also der Urlaub ist ja aus einer Zeit in der sie Einkünfte hatte. 

0 Kudos
Sailor
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 10 von 16
236 Mal angesehen

Ja, aber es ist ein Einmalbezug in diesem Jahr, für den auch Steuern und Sozialversicherungsbeträge anfallen würden, wenn noch andere Einkünfte da wären. Für das laufende Jahr weiß Lodas noch nichts von anderen Einkünften und so fällt noch nichts an.

 

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 11 von 16
227 Mal angesehen

Aber für die korrekte LSt-Berechnung sollte geprüft werden, ob bzw. was hier erfasst werden muss:

 

Uwe_Lutz_0-1711367263673.png

 

0 Kudos
Lisa5
Beginner
Offline Online
Nachricht 12 von 16
223 Mal angesehen

oh okay, um ehrlich zu sein kenne ich mich damit gar nicht aus. was würde man dort denn eintragen? Sie war ja jetzt in Elternzeit und tritt zum 30.04. aus.

0 Kudos
Sailor
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 13 von 16
181 Mal angesehen

Wenn Sie auf einem dieser Felder die rechte Maustaste klicken, bekommen Sie die Direkthilfe für jedes einzelne Feld.

Da dort der Verdienst des Folgemonats einzugeben ist, würde ich da nichts eintragen, wenn ich es nicht weiß, habe ich aber tatsächlich auch noch nicht gehabt.

Evtl. kann Herr Lutz uns beiden noch schreiben, was dort auszufüllen ist.

 Viele Grüße

Sailor

0 Kudos
Sailor
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 14 von 16
146 Mal angesehen

Hallo Herr Lutz,

hier doch nur etwas einzutragen, wenn ich genau weiß, was im nächsten Monat gezahlt wird, oder?

In den meisten Fällen weiß man das ja nicht unbedingt.

 

Oder habe ich das falsch verstanden?

 

Viele Grüße

Sailor

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 15 von 16
131 Mal angesehen

Im Regelfall muss man dort nichts eintragen, dann rechnet das Programm das aktuelle Entgelt auf einen Jahresbetrag hoch.

 

Da hier aber aktuell eine Unterbrechung vorliegt, kann das Programm nichts hochrechnen.

 

Es müsste also ein fiktives Entgelt ab 04/2024 erfasst werden.

 

Wenn man hierzu (was der Regelfall sein wird) keine Angaben hat, kann man den Betrag, der vor der Elternzeit verdient wurde oder den Betrag, den der AN erhalten würde, wenn er jetzt weiter beschäftigt wäre, erfassen.

Sailor
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 16 von 16
124 Mal angesehen

Vielen Dank Herr Lutz,

 

ich habe wiedermal viel von Ihnen dazugelernt

Viele Grüße Sailor

0 Kudos
15
letzte Antwort am 26.03.2024 12:10:03 von Sailor
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage