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Elstam Korrektur beim Mitarbeiter nach Austritt

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letzte Antwort am 04.09.2024 14:09:16 von pogo
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Hamburger1982
Einsteiger
Offline Online
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Hallo,

wir hatten eine Mitarbeiterin, die zum 15.07.2024 bei uns als Hauptarbeitgeber bei Elstam angemeldet wurde.

Sie ist zum 19.08.2024 wieder ausgeschieden. 

Ihre Beschäftigung bei uns hätte aber nur als Nebenbeschäftigung angemeldet werden sollen. Dies kam aber erst nach dem Austritt heraus. 

Wie kann ich die Mitarbeiterin nun korrekt zum 15.07.2024 als Nebenarbeitgeber anmelden? 

Reicht es, wenn ihr Hauptarbeitergeber sie wieder zum Juli 2024 als Hauptarbeitgeber anmeldet? Wird mir dann die Steuerklasse 6 eingespielt, obwohl die Mitarbeiterin schon ausgeschieden ist? 

Ich habe bereits versucht, sie zum 30.07.2024 (wegen der 6 Wochen) als Nebenarbeitgeber anzumelden. Das hat leider nicht geklappt.

Ich arbeite mit Lohn und Gehalt.

Danke 

pogo
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 2
103 Mal angesehen

Da die Abmeldung zum 19.8. schon erfolgt ist, kannst du keine Änderung mehr vornehmen.

Eine Korrekturmöglichkeit gibt es nicht.

 

Der Hauptarbeitgeber kann auch nur zum 20.8. wieder als HAG anmelden.

 

Somit bleibt es im Juli bei den vertauschten Steuerklassen.

 

 

Du kannst natürlich nochmal beim FA nachfragen, aber ziemlich sicher ist da nichts mehr zu machen.

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letzte Antwort am 04.09.2024 14:09:16 von pogo
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