Hallo,
ich hatte festgestellt, das bei Austritt einer Mitarbeiterin zum 30.04.2023 keine Elstam - Abmeldung erfolgte.
Daher wollte ich über den Menüpunkt "An- und Abmeldungen elektronische Lohnsteuerkarte" eine Abmeldung erzeugen. Hierbei erfasste ich jedoch versehentlich den falschen Zeitraum 01.01.2022 bis 30.04.2022. Es hätte richtig lauten müssen: 01.01.2022 bis 30.04.2023.
Eine Bestätigung über die Abmeldung zum 30.04.2022 habe ich erhalten und die Abmeldung ist auch im Meldeverlauf Elstam ersichtlich.
Meine Frage ist nun, muss ich überhaupt etwas unternehmen, da die Mitarbeiterin ja bereits ausgeschieden ist?
Und wenn ja, muss ich dann wie folgt vorgehen?
Eine Anmeldung mit Meldebeginn 01.05.2022 (Beschäftigungsbeginn unverändert 01.01.2022) und wenn diese Anmeldung erfolgt ist eine Abmeldung für den Zeitraum 01.05.2022 bis 30.04.2023?
Mit besten Dank im voraus
Manuela Köckemann
Anmeldungen für ELStAM für das Vorjahr sind nur bis zum 28.02. des Folgejahres möglich, d.h. eine Anmeldung für 2022 wäre nur bis zum 28.02.2023lich gewesen. Eine Anmeldung würde also jetzt nicht vearbeitet werden.
Sie sollten sich mit dem FA in Verbindung setzen und klären, was jetzt zu tun ist.
Ggf. wird es notwendig, eine neue Anmeldung zum 01.01.2023 zu erstellen und dann eine Abmeldung zum 30.04.2023, damit zumindest für die Monate aus 2023 eine Meldung (wieder) vorliegt.
Hallo Herr Lutz,
das hatte ich gar nicht auf dem Schirm. Vielen Dank für den Hinweis. Ich werde mich mit dem Finanzamt absprechen.
M. Köckemann