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Elektrofahrrad bis 25 km/h zusätzlich zum Arbeitslohn

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letzte Antwort am 22.04.2024 10:10:39 von lohnhilfe
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JM92
Beginner
Offline Online
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Hallo zusammen,

 

ich habe folgendes Problem: Der Arbeitgeber überlässt einen Mitarbeiter zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ein Elektrofahrrad. Ich habe das Farhad sowohl in den Mandantendaten also auch in den Personaldaten hinterlegt. Auch sind sämtliche Lohnarten (810-815) angelegt. Trotzdem rechnet LODAS mit der Lohnart 811 Steuer-und SV pflichtig ab.

 

Aber hier wäre ja eigentlich die Lohnart 810 Steuer- und SV frei die korrekte Lohnart. Wie kann ich LODAS sagen, dass das E-Bike zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlassen wird? Meine einzige Möglichkeit, die ich aktuell sehe ist, dass ich das Fahrrad aus den Personaldaten wieder lösche und unter "Entlohnung" die Lohnart 810 mit den geldwerten Vorteil erfasse. Oder gibt hierfür eine "geschicktere Lösung"? Kurz gesagt: Wie hinterlege ich das Fahrrad korrekt, damit das zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlassene Elektrofahrrad mit der Lohnart 810 abgerechnet wird, ohne es in der "Entlohnung" zu erfassen?

 

Vielen Dank im Voraus!

lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 2
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Bemessungsgrundlage Lohnsteuer (Liste) - DATEV Hilfe-Center

 

Statt Viertel Bemessungsgrundlage ist hier Steuerfreiheit auszuwählen

LG
VM
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letzte Antwort am 22.04.2024 10:10:39 von lohnhilfe
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