Ist es rechtlich zulässig, dass man die AN stundenweise nach Hause schickt, damit Sie später wieder kommen?
Die AN eines Friseurs arbeiteten nach Terminen. Sie fingen morgens an arbeiten bis Mittag. Gehen dann nach Hause in KUG und kommen am späten Nachmittag für die Termine von den Berufstätigen wieder. Die Termine können jederzeit über das Terminbuch festgestellt werden.
Darf man die AN nach Hause schicken und dann wieder kommen lassen?
Kein Problem. Es muss aber die 10% Grenze der betroffenen Beschäftigten, und auch 10% der betroffenen Arbeitszeit je Beschäftigtem (bei über 10%, müssen weitere Beschäftigte nicht alle 10% Ausfall haben) beachtet werden.