Die AN haben ein Arbeitszeitkonto (AZK). Es wird noch teilweise gearbeitet, aber die Stunden wurden reduziert. Die Minderstunden werden vom AZK abgezogen, solange ein Guthaben vorhanden ist. Alle AN haben Festgehälter. Ein AN hat sein AZK bereits auf 0 reduziert, während ein anderer noch ein Guthaben-Saldo hat. Beide sind nun krank. Damit alle AN gleich gestellt wird, werden nur die Minderstunden als krank-Stunden gewertet, d. h. die anderen AN arbeiten 5 Stunden und haben 3 Minusstunden, dann werden nur die 3 Stunden berücksichtigt. Der ohne Guthaben würden wir mit krank während KUG, also ganz normal Kurzarbeitergeld, abgerechnet werden. Aber was ist mit dem anderen AN? Der AN ist krank, also kann ich doch nicht das AZK belastet. Ihn aber volle LFZ spricht das Gehalt weiter zahlen wäre aber unfair, da dieser dann besser gestellt wird. KUG-Anspruch hat er nicht, da noch ein Guthaben im AZK existiert. Wie rechne ich richtig ab?
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