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Einzelbewertung Dienstwagen pauschal versteuert

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letzte Antwort am 12.01.2018 11:14:32 von stefanie69
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stefanie69
Einsteiger
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Nachricht 1 von 7
812 Mal angesehen

Hallo zusammen,

ich möchte gerne bei einem Arbeitnehmer einen Dienstwagen einstellen und die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nach der Einzelbewertung pauschal versteuert abrechnen.

Wenn ich nach dem Dokument 5303259 gehe und alles so eingebe, wird keine Pauschalversteuerung abgerechnet.

Ich habe folgendes getan:

1.) Firmenwagen angelegt

2.) Firmenwagen dem AN zugeordnet

3.) Die Abrechnung der Privatfahrten angekreuzt

4.) Die Abrechnung von Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte angekreuzt

+ Angaben zur Ermittlung des geldwerten Vorteils/Pauschalverst.: einfache Entfernung + Arbeitstage im Monat angegeben

+ Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte: Anzahl der Fahrten im Monat angegeben

-> die Werte zu AT im Monat und Anzahl der Fahrten im Monat sind identisch.

Es gibt keinen Hinweis im Fehlerprotokoll....

Ich weiß leider nicht, warum die Pauschalversteuerung nicht abgerechnet wird. Kann mir jemand helfen?

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 7
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Hallo Frau Henschel,

aufgrund der Dokumentennummer gehe ich davon aus, dass Sie LODAS nutzen. Es wäre gut, wenn Sie dies bei Fragen immer gleich dazu schreiben.

Wird der Wagen gar nicht abgerechnet oder nur die Pauschalversteuerung nicht?

Was haben Sie bei dem PKW als "Nutzungshäufigkeit" eingetragen? Wenn ich es richtig im Kopf habe, muss dies bei Einzelbewertung auf "regelmäßig" stehen, damit dies auch abgerechnet wird.

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Viele Grüße

Uwe Lutz

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stefanie69
Einsteiger
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Nachricht 3 von 7
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Hallo Her Lutz,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich bin noch frisch hier, werde mir aber angewöhnen immer hinzuschreiben, dass ich mit Lodas arbeite 🙂 Danke für den Tipp.

Die Fahrten zwischen W/T werden abgerechnet, leider aber sv+st pflichtig laufend. Ich habe bei der Nutzungshäufigkeit auch regelmäßig angegeben.

Irgendwas muss ich wohl vergessen haben... Bei der Steuer kann ich ja eigentlich nur angeben, ob die pauschale Steuer abgewälzt werden soll. Und in den Mandantendaten gebe ich doch nur den Dienstwagen an.

Ich bin wirklich etwas überfragt.

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björn
Experte
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Nachricht 4 von 7
439 Mal angesehen

Hallo Frau Henschel,

in dem Register "Fahrten zw. Wghnung/erster Tätigkeitsstätte" müssen Sie unten im Feld "Angaben zur Ermittlung des geldwerten Vorteils/Pauschalverst. (Entfernungspauschale)" neben den Kilometern auch im Feld "Tage" die 15 eintragen.

Danach teilt LODAS die Beträge nach Pauschalversteuerung und laufender Versteuerung auf.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 5 von 7
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Und noch eine Idee: Die Stammlohnart 875 ist angelegt? Sollte sonst aber auch eine entsprechende Hinweismeldung geben...

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stefanie69
Einsteiger
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Hallo Björn,

ich habe das versucht aber auch hier gab es keine Reaktion bei der Probeabrechnung. Und in dem einem Dokument stand, dass wenn man die Pauschalversteuerung bei der Einzelbewertung anwenden möchte, soll man bei den Arbeitstagen den selben Wert eintragen wie bei den Anzahl der Fahrten.

Ich möchte keine Aufteilung von Pauschalversteuerung und laufender Versteuerung-dies würde nur bei der 0,03% Methode funktionieren.

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stefanie69
Einsteiger
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Nachricht 7 von 7
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Ach, ich habe das Rätsel endlich gelöst

Ich hatte bisher immer noch einen Fahrtkostenzuschuss mit Pauschalversteuerung in der Entlohnung zustehen. Datev ist recht schlau und scheint das abzugleichen.

Als ich den Fahrtkostenzuschuss entfernt hatte, wurde, nachdem ich bei den Arbeitstage im Monat 15 eingegeben und bei der Einzelbewertung 1 eingegeben hatte, auch tatsächlich die eine Fahrt pauschalversteuert.

Vielen Dank für Eure Anregungen und Antworten.

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letzte Antwort am 12.01.2018 11:14:32 von stefanie69
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