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Eintritt/Austritt ohne Arbeitsbeginn (Krank)

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letzte Antwort am 19.04.2024 09:45:35 von pogo
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CaKo318
Beginner
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Nachricht 1 von 5
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Hallo Zusammen,

 

folgender Fall:

 

Eine Mitarbeiterin wurde angelegt, jedoch nie abgerechnet, da sie die Arbeit aufgrund Krankheit nicht antreten konnte.

 

Bei der Krankenkasse wurde sie nie über uns angemeldet. Wir sind dort als AG nicht hinterlegt.

 

Eintrittsdatum: 15.01.2024

Austrittsdatum: 19.04.2024 (Kündigungsdatum)

 

Kann ich hier einfach das Austrittsdatum auf den 19.04.2024 setzen? Gehen hier evtl. Meldungen automatisch raus?

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 5
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Den Fall sollten Sie auf jeden Fall rechtlich klären lassen.

 

Nach meiner Einschätzung hat die Mitarbeiterin Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung.

 

Krank bei Eintritt führt erst einmal dazu, dass kein Anspruch auf Entgelt vorliegt und auch keine Anmeldung erfolgt.

 

Nach vier Wochen besteht aber Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Zu dem Zeitpunkt müsste eine Anmeldung bei der Krankenkasse erfolgen und die Mitarbeiterin hätte Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung.

 

Danach besteht Anspruch auf Krankengeld und es müsste eine EEL-Bescheinigung übermittelt werden.

 

m.E. wären folgende Fehlzeiten zu erfassen:

 

15.01.-11.02.2024 Krank bei Eintritt

12.02.-24.03.2024 Entgeltfortzahlung mit AU-Bescheinigung

25.03.-19.04.2024 Krankengeld

 

Es wird dann eine Anmeldung zum 12.02.2024 erstellt. Für den Zeitraum 12.02.-24.03.2024 wird das Gehalt abgerechnet und ggf. (sofern Sie nicht mehr als 30 AN haben) entsprechende U1-Anträge erstellt. Für den Zeitraum ab 25.03.2024 wird eine EEL-Bescheinigung übermittelt und zum 19.04.2024 eine Abmeldung erstellt.

 

Aber: Klären Sie das Vorgehen auf jeden Fall rechtlich ab!

pogo
Meister
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CaKo318
Beginner
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Nachricht 4 von 5
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Ist bereits geklärt. Da die Mitarbeiterin nicht mal 1 Minute im Geschäft war bzw. nie erschienen ist, zählt es nicht als Arbeitsverhältnis laut Krankenkasse. Es ist so, als wäre sie nie hier gewesen. Deshalb sind wir nach 4 Wochen auch nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Ist bereits abgeklärt.

 

Mir ging es jetzt nur darum, ob ich aufpassen muss, wenn ich nun ein Austrittsdatum setze.

pogo
Meister
Offline Online
Nachricht 5 von 5
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In dem Fall würde ich dann ein Datum außerhalb der Rückrechnungstiefe eingeben, damit die PNr im nächsten Jahr gelöscht wird. Meldungen gibt es dann auch keine bzw. werden alle evtl. erfolgten Meldungen storniert.

 

Eintrittsdatum: 15.01.2022

Austrittsdatum: 19.04.2022

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letzte Antwort am 19.04.2024 09:45:35 von pogo
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