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Einstrahlung

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letzte Antwort am 29.11.2023 10:49:13 von Christopher_Fürther
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Petra_D
Beginner
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Hallo Zusammen,

 

ich habe einen Fall in dem ein Mitarbeiter aus Japan "der Muttergesellschaft" in Deutschland bei der Tochtergesellschaft beschäftig wird, abgerechnet werden soll. Der Mitarbeiter bekommt in Deutschland 60 % seines Gehalts und in Japan 40 %, unter anderem soll er die KV, einen Firmenwagen, Schulgeld für die Kinder und die Miete über die Lohnabrechnung abgerechnet bekommen. Ich weiß leider nicht wie so ein Arbeitnehmer im Personengruppenschlüssel und im Betragsgruppenschüssel eingestellt wird. Ist er überhaupt in Deutschland Sozialversicherungspflichtig? Wer kann mir helfen?

 

Viele Grüße und danke

DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
126 Mal angesehen

Hallo @Petra_D,

 

rechtlich können wir diesen Sachverhalt nicht beurteilen.
Hat ein Mitglied der Community bereits Erfahrungen hierzu, die an dieser Stelle geteilt werden wollen?
Alternativ wenden Sie sich bitte an die zuständige Krankenkasse, um Ihr Anliegen zu besprechen.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 29.11.2023 10:49:13 von Christopher_Fürther
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