Liebe Community,
unser Mandant hat sein Ladengeschäft verkauft und stellt die Betriebstätigkeit ein.
Der neue Eigentümer übernimmt alle Mitarbeiter und wechselt zu einem neuen Steuerberater.
Dieser arbeitet auch mit DATEV, möchte aber keinen elektronischen Mandantenübertrag ....
Was muss ich als abgebender Steuerberater schlüsseln? Einstellung der Betriebstätigkeit, Systemwechsel?
Viele Dank im Voraus.
Hallo,
Sie müssen die Mitarbeiter zum End-Datum "normal" abmelden
und die Einstellung der Betriebstätigkeit schlüsseln (Abmelden
bei der Berufsgenossenschaft bitte nicht vergessen).
Ein Systemwechsel wäre nur zu schlüsseln, wenn der Betrieb
fortgeführt würde und die Abrechnungen von einem neuen Berater
übernommen würden.
Gruß
Und Mitteilung an das Finanzamt, dass danach keine LStAnmeldungen mehr kommen.
Vielen Dank.