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Einsatzwecheltätigkeit / erste Tätigkeitsstätte

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letzte Antwort am 10.09.2025 15:33:33 von lohnhilfe
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SusiHauck
Beginner
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An die Reisekosten Experten 🙂

Der Fall:

Ein Mandant hat mehrere Ferienwohnungen an unterschiedlichen Standorten. Er beschäftigt zur Reinigung der Fewos mehrere Minijobber. Die Mitarbeiter werden je nach Bedarf zu den jeweiligen Fewos zur Reinigung geschickt, haben also keine festgelegte erste Tätigkeitsstätte. Im Vertrag ist als Tätigkeitsort "Raum Schwarzwald" festgelegt. 


Wäre es im vorliegenden Fall möglich die Fahrtkosten (pauschal versteuert) im Rahmen einer Auswärtstätigkeit zu erstatten? Also jeden gefahrenen km von der Wohnung zur jeweiliegen Fewo und zurück? 

Könnte man bereits ab zwei Tätigkeitsorten sagen, es wäre eine Einsatzwechseltätigkeit? Und ist im vorliegenden Fall die 48 Monatsfrist zu beachten? 

Vielen Dank schon mal für eure Infos und Hilfe!

DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 4
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Hallo,


rechtlich können wir Sie nicht beraten.


Hat jemand aus der Community hierzu bereits Erfahrungen gesammelt, die an dieser Stelle geteilt werden können?

 

Alternativ halten Sie bitte Rücksprache mit den zuständigen Institutionen.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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SusiHauck
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 4
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Vielen Dank Frau Schön. "Keine rechtliche Beratung", das ist mir natürlich bewusst.
Ich hatte mich auf Erfahrungsaustausch gefreut. 

Es gibt ja mehrere Tätigkeiten bei denen der Fall ähnlich gestrickt sein könnte: Reinigungsfirmen, Pflege zuhause und ähnliches...

Aber womöglich ist der Fall zu speziell. 😟

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lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 4
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LStH 2024 - Steuerliche Behandlung der Reisekosten von…

 

Ist da ein Beispiel dabei, das Ihrem entspricht?

LG
VM
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letzte Antwort am 10.09.2025 15:33:33 von lohnhilfe
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