An die Reisekosten Experten 🙂
Der Fall:
Ein Mandant hat mehrere Ferienwohnungen an unterschiedlichen Standorten. Er beschäftigt zur Reinigung der Fewos mehrere Minijobber. Die Mitarbeiter werden je nach Bedarf zu den jeweiligen Fewos zur Reinigung geschickt, haben also keine festgelegte erste Tätigkeitsstätte. Im Vertrag ist als Tätigkeitsort "Raum Schwarzwald" festgelegt.
Wäre es im vorliegenden Fall möglich die Fahrtkosten (pauschal versteuert) im Rahmen einer Auswärtstätigkeit zu erstatten? Also jeden gefahrenen km von der Wohnung zur jeweiliegen Fewo und zurück?
Könnte man bereits ab zwei Tätigkeitsorten sagen, es wäre eine Einsatzwechseltätigkeit? Und ist im vorliegenden Fall die 48 Monatsfrist zu beachten?
Vielen Dank schon mal für eure Infos und Hilfe!
Hallo,
rechtlich können wir Sie nicht beraten.
Hat jemand aus der Community hierzu bereits Erfahrungen gesammelt, die an dieser Stelle geteilt werden können?
Alternativ halten Sie bitte Rücksprache mit den zuständigen Institutionen.
Vielen Dank Frau Schön. "Keine rechtliche Beratung", das ist mir natürlich bewusst.
Ich hatte mich auf Erfahrungsaustausch gefreut.
Es gibt ja mehrere Tätigkeiten bei denen der Fall ähnlich gestrickt sein könnte: Reinigungsfirmen, Pflege zuhause und ähnliches...
Aber womöglich ist der Fall zu speziell. 😟
LStH 2024 - Steuerliche Behandlung der Reisekosten von…
Ist da ein Beispiel dabei, das Ihrem entspricht?