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Einmalzahlung während voller Erwerbsminderungsrente

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letzte Antwort am 23.07.2021 09:56:41 von lohnexperte
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FQuan
Beginner
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Hallo zusammen,

 

ich habe bei einer Mitarbeiterin folgende Problematik:

 

Vom 30.12.2019 - 23.04.2021 hat diese Krankengeld durch die Krankenkasse bezogen, seit dem 24.04.2021 bezieht sie, befristet bis zum 31.03.2022, Rente wegen voller Erwerbsminderung.

 

Im Juni hat besagte Arbeitnehmerin eine Urlaubsgeld mit der Stammlohnart 864 bezogen und Lodas hat eine 54er Meldung erzeugt. 

 

Die Krankenkasse verlangt nun, dass dieses Urlaubsgeld beitragsfrei gezahlt werden soll und die entsprechende Meldung storniert wird.

 

Hier gab es ja bereits in der Vergangenheit schon mal die oder andere Diskussion zu, leider konnte ich die passende Lösung dazu noch nicht finden.

 

Danke für Eure Hilfe.

 

VG

 

Florian Quantius

Sailor
Erfahrener
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1306 Mal angesehen

Hallo,

 

wenn der Arbeitnehmer in diesem Jahr noch keine beitragspflichtigen Einkünfte hatte, ist das Urlaubsgeld beitragsfrei.

Normalerweise erkennt Lodas das automatisch.

Sie sollten eventuell die Fehlzeit noch einmal überprüfen.

 

Viele Grüße

Sailor

 

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Sailor
Erfahrener
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Nachricht 3 von 4
1263 Mal angesehen

Noch eine kleine Korrektur: es ist nicht beitragsfrei sondern beitragspflichtig, es fallen nur keine Beiträge an, wenn es kein beitragspflichtiges Entgelt gegeben hat.

 

Viele Grüße

Sailor

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lohnexperte
Meister
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Nachricht 4 von 4
1197 Mal angesehen

Sehr geehrter Herr Quantius,

 

bis vor Kurzem hätte ich die vorstehende Meinung geteilt. Allerdings hatte ich kürzlich einen ähnlichen Fall und kann abweichend davon deshalb wie folgt antworten:

 

Durch die Eingabe des Fehlzeitengrundes Einstellung Krankengeld wg. voller EU-Rente erfolgt zur Recht eine Verbeitragung der Einmalzahlung. Hintergrund: Diese Fehlzeit ist mit (fiktiv zu berücksichtigenden) SV-Tagen hinterlegt, so dass es zu einer Verbeitragung kommt, obwohl in diesem Kalenderjahr keine sv-pflichtigen Zahlungen geleistet wurden.

 

Bitte gehen Sie dieser Argumentation selbst noch einmal kritisch nach; vielleicht kommen Sie dann auch zu dem Ergebnis von LODAS; und der Krankenkasse gegenüber können Sie dann auch entsprechend argumentieren. Ich weiß, dass diese Konstellation auch den Mitarbeitern der Krankenkasse nicht unbedingt geläufig ist.

 

Viel Erfolg und ein schönes Wochenende!

 

Viele Grüße

 

 

 

 

 

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letzte Antwort am 23.07.2021 09:56:41 von lohnexperte
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