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Einmalzahlung nach Austritt in früheren Jahren

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letzte Antwort am 17.04.2023 13:53:21 von Sabrina_Simmerlein
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MHaas1
Einsteiger
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Hallo Zusammen,

 

hat bei Zahlung des einmaligen Arbeitsentgelts nach dem 31.3. die Beschäftigung bereits im Vorjahr geendet, dann können von der Einmalzahlung keine Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden.

 

Jetzt habe ich einen Arbeitnehmer bei dem das Beschäftigungsverhältnis bereits in 2020 endetet. Er ist somit nicht mehr

im Bestand Lodas enthalten und ich habe ihn für den Monat April neu angelegt (Eintritt 01.04. Austritt 30.04.) um die Einmalzahlung abzurechnen. Dabei rechnet er jetzt natürlich SV-Beiträge auf die Einmalzahlung. Die Funktion Einmalzahlung nach Austritt kann ich hier nicht verwenden, da der Mitarbeiter ja nur im April angelegt ist. Wie muss ich die Einmalzahlung nun abrechnen, so dass Lodas keine SV auf die EZ berechnet?

 

Danke und viele Grüße

JoachimSchneider
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 3
489 Mal angesehen

Wenn ich so ne Frage lese, krieg ich Brechreiz, ich hasse dieses Land.

 

Solche Probleme darf es nicht geben, verrückt was uns die Bürokratie zumutet - viel Glück dir.

 

Den Mitarbeiter einfach mit den Merkmalen 0 0 0 0 anlegen führt jedenfalls zu dem gewünschten Ergebnis 😄

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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
450 Mal angesehen

Hallo,
rechtlich können wir den Sachverhalt nicht beurteilen.
Soll der erfasste Betrag SV-frei und steuerpflichtig nach der Jahrestabelle abgerechnet werden, können Sie eine entsprechende Lohnart anlegen.

 

  • Mandantendaten | Lohnarten wählen.
  • Stammlohnart 203 anlegen.
  • Registerkarte Steuer/SV/UV wählen.
  • Im Feld Steuer- und SV-Behandlung den Wert 7 Bezüge nur steuerpfl., Verst.ü.Jahrestab. erfassen.


Der Betrag wird mit dieser Lohnart nur versteuer und nicht verbeitragt. Bitte hinterlegen Sie die restlichen Schlüsselungen entsprechend Ihrer Anforderungen.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 17.04.2023 13:53:21 von Sabrina_Simmerlein
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