Hallo Zusammen,
hat bei Zahlung des einmaligen Arbeitsentgelts nach dem 31.3. die Beschäftigung bereits im Vorjahr geendet, dann können von der Einmalzahlung keine Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden.
Jetzt habe ich einen Arbeitnehmer bei dem das Beschäftigungsverhältnis bereits in 2020 endetet. Er ist somit nicht mehr
im Bestand Lodas enthalten und ich habe ihn für den Monat April neu angelegt (Eintritt 01.04. Austritt 30.04.) um die Einmalzahlung abzurechnen. Dabei rechnet er jetzt natürlich SV-Beiträge auf die Einmalzahlung. Die Funktion Einmalzahlung nach Austritt kann ich hier nicht verwenden, da der Mitarbeiter ja nur im April angelegt ist. Wie muss ich die Einmalzahlung nun abrechnen, so dass Lodas keine SV auf die EZ berechnet?
Danke und viele Grüße
Wenn ich so ne Frage lese, krieg ich Brechreiz, ich hasse dieses Land.
Solche Probleme darf es nicht geben, verrückt was uns die Bürokratie zumutet - viel Glück dir.
Den Mitarbeiter einfach mit den Merkmalen 0 0 0 0 anlegen führt jedenfalls zu dem gewünschten Ergebnis 😄
Hallo,
rechtlich können wir den Sachverhalt nicht beurteilen.
Soll der erfasste Betrag SV-frei und steuerpflichtig nach der Jahrestabelle abgerechnet werden, können Sie eine entsprechende Lohnart anlegen.
Der Betrag wird mit dieser Lohnart nur versteuer und nicht verbeitragt. Bitte hinterlegen Sie die restlichen Schlüsselungen entsprechend Ihrer Anforderungen.