Liebe Community,
ich liege doch hiermit richtig (?):
hat ein MA ein laufendes Gehalt ab Januar, das über der BBG der KV und RV liegt, dann ist es doch ganz gleich, in welchem Monat ein Bonus ausgezahlt wird. Dieser ist immer "beitragsfrei", egal ob er im Januar oder im beispielsweise erst im Juni ausbezahlt wird...
Vielen Dank für schnelle Unterstützung.
Hallo,
Ja, oberhalb beider Beitragsbemessungsgrenzen fallen keine Beiträge an. Im Januar müssen Sie wegen der Märzklausel noch das Vorjahr im Auge haben.
Viele Grüße
T. Reich
Herzlichen Dank Herr Reich: ich verstehe nämlich folgendes nicht:
ein MA, der im April bei uns eingetreten ist, liegt mit seinem laufenden Gehalt deutlich über der BBG. Im Mai erhielt er eine geringfügige Einmalzahlung, die aber "von Lodas" zusätzlich verbeitragt wurde, und die Beiträge der RV somit über der Grenze der BB liegen. Hat das mit seinem unterjährigen Eintritt zu tun?
Die anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze wird nur für das gleiche Beschäftigungsverhältnis gebildet. Alsol in Ihrem Fall aus den Sozialversicherungstagen ab April. Überschreitet der Arbeitnehmer nun im Mai mit allen laufenden Bezügen diese anteilige Beitragsbemessungsgrenze, kann aus dem Einmalbezug kein Beitrag mehr erhoben werden.
Hallo,
können Sie uns ein paar zusätzliche Zahlen liefern?
Eintritt wann genau? Zwischendurch Unterbrechungen, KUG oder ähnliches? Welches Gehalt? Gibt es Gehaltsumwandlungen, z.B. für Direktversicherung oder so?
Hm, dann versteh ich erst recht nicht, warum Lodas die EZ verbeitragt.
Der MA ist zum 1. April eingetreten, keine Unterbrechungen, Gehalt über BBG, keine Umwandlungen, Wechsel in ein VW zum 30. April.
Was ist ein VW? 🤔
Für April wurden auch tatsächlich die Höchstbeiträge (RV) gezahlt? Durch den Wechsel ins VW könnte es da ggf. Berechnungslücken durch Teilzeiträume gegeben haben.
VW=Versorgungswerk
Tatsächlich die Höchstbeiträge RV für April! Eigentlich keine Berechnungslücken. Der Mindestbeitrag für das Versorgungswerk für einen Monat liegt bei ca. 60 Euro. Diesen hatte ich manuell eingegeben, weil die Beiträge für den einen Tag im April niedriger gewesen wäre.
Und die manuell erfasste Differenz ist nicht das, was jetzt nachberechnet wurde?
Danke, mir dämmerte es dann auch irgendwann.
@floreana schrieb:Tatsächlich die Höchstbeiträge RV für April!
@floreana Passt es nun?
Nein, das nicht. Aber ich glaube ich verstehe es jetzt vielleicht: Der MA war mit einer anderen Tätigkeit bereits vor April bei unserer Firma beschäftigt (hier lag das Gehalt unter der BBG). Ende März wurde er abgemeldet und mit gleicher Personal-Nr mit der neuen Beschäftigung wieder angemeldet. Liegt es daran und war die Vorgehensweise korrekt oder hätte er unter einer neuen Personal-Nr angemeldet werden müssen?
Nein, dann sind die Vorbeschäftigungswerte auch einzurechnen und es fallen richtigerweise Beiträge darauf an.
Perfekt! Ich danke Ihnen beiden vielmals!