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Einmalbezug bAV

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letzte Antwort am 05.12.2025 13:44:27 von pogo
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LEUKA
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 5
117 Mal angesehen

Ich bin aktuell hilflos was die Beitragszahlung einer bAV von einem Mitarbeiter betrifft. Der Mitarbeiter bekommt ein monatliches Gehalt von 668,64 € und es wird immer einmal im Jahr bzw. im November der Beitrag an die Versicherung überwiesen. Aus einem Auszug unseres ehemaligen Lohnprogramms ist für mich ersichtlich, dass:

 

  • der Beitrag zum Gesamtbrutto hinzugerechnet wurde (ob das so korrekt ist weiß ich nicht)
  • jedoch steuer- und sozialversicherungsfrei war,
  • anschließend netto wieder abgezogen wurde
  • und anschließend an die Versicherung abgeführt wurde.

 

LEUKA_0-1764933361227.png

 

 

In diesem Jahr soll ein Beitrag in Höhe von 766,94 € an die Versicherung gezahlt werden. Trotz Hilfe-Center, Klick-Tutorials usw. finde ich leider keine passende Lösung.

 

Können Sie mir bitte weiterhelfen? Wie muss ich die Direktversicherung hinterlegen, damit die 766,94 € einmalig mit der Novemberabrechnung korrekt berücksichtigt werden?
Meine Testabrechnung mit verschiedenen Versuchen sieht derzeit wie folgt aus ...

 

LEUKA_2-1764933579478.png

 

 

Vielen Dank!

 

pogo
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 5
110 Mal angesehen

Laut DATEV Abrechnung zahlt der Arbeitgeber die bAV ganz alleine, also zusätzlich zum Gehalt.

Es findet keine Entgeltumwandlung statt, was ja auch in einem Monat nicht geht, wenn die bAV höher ist als das Entgelt.

 

Alles ok, würde ich sagen.

 

Soll es so sein oder soll der Mitarbeiter die bAV doch aus seinem Entgelt umwandeln?

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LEUKA
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 5
106 Mal angesehen

Danke für die Antwort. Ich sehe nur, dass im Vergleich zum Vorjahr die Zahlung an die Versicherung nicht ins Gesamtbrutto gezählt wird ..

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Lohntante_123
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 5
78 Mal angesehen

Ich ja auch korrekt bei AG-Finanzierung 

 

Merkwürdig dass es im letzten Jahr anders war. Oder es wurde im letzten Jahr anders (falsch?) erfasst .

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pogo
Experte
Offline Online
Nachricht 5 von 5
73 Mal angesehen

Im letzten Jahr gab es einen Einmalbezug, der dann entgeltumgewandelt wurde.

 

In diesem Jahr wird es direkt als arbeitgeberfinanzierte bAV abgerechnet ohne Einmalbezug.

 

Unterschiedliche Methoden, selbes Ergebnis.

 

Ist vielleicht arbeitsrechtlich ein Unterschied, kann ich aber nichts zu sagen.

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letzte Antwort am 05.12.2025 13:44:27 von pogo
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