Hallo,
ich muß für einige Arbeitnehmer einen Einmalbezug ins Vorjahr Dezember 2024 abrechnen. Für diesen Einmalbezug (kein Sachbezug) übernimmt der Arbeitgeber ST und SV. Welche Lohnart nehm ich hier, damit dem Arbeitnehmer hierzu keine Belastung hat?
Ich würde mit 231 den Auszahlungsbetrag auf Brutto hochrechnen lassen und dann mit 203 den errechneten Bruttobetrag erfassen.
Hallo @pogo ,
muss man bei dem von Ihnen vorgeschlagenen Weg noch etwas beachten (z. Bsp. die ggf. erst in 01/2025 erfolgende Steuerbelastung aufgrund des Zuflussprinzipes), weil es sich um eine Nachberechnung ins Vorjahr handelt?
VG