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Einmalbezüge bei verstorbenen Mitarbeiter

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letzte Antwort am 13.03.2024 14:51:39 von Alexandra_Friedrich
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MelBo
Beginner
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Hallo Zusammen,

 

ich sitze momentan über eine Abrechnung für einen im letzten Jahr verstorbenen Mitarbeiter und komme irgendwie nicht weiter. Ich arbeite übrigens mit Lodas.

 

Unser Kollege ist im letzten Jahr am 30.04.2023 verstorben. Die Abrechnung für den April´23 ist da schon gelaufen. 

Ich muss nun noch an den Erben die Urlaubsabgeltung, Überstundenabgeltung sowie das Urlaubsgeld ausbezahlen.

Leider hat sich die Auszahlung etwas hingezögert, da der Erbschein jetzt erst ausgestellt worden ist.

 

Dazu habe ich auch mit dem Finanzamt und der Krankenkasse gesprochen. Aber ehrlichgesagt verwirrt mich das noch mehr.

 

Das Finanzamt teilte mir mit, ich soll die Zahlungen an den Erben mit dessen Lohnsteuerklasse (4) ausbezahlen und eine ELSTAM-Meldung machen. Das wäre soweit klar. 

 

Jedoch teilte mir die Krankenkasse mit, dass die Zahlungen auf der Sozialversicherungsbescheinigung des Verstorbenen mit Meldegrund 54 auftauchen sollen. Die Einmalzahlungen sollen steuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei sein.

Sollte das nicht eigentlich beim Verstorbenen umgekehrt sein (sozialversicherungspflichtig und steuerfrei)?

 

 

Meine Frage wäre nun, zu welchem Zeitpunkt ich die Einmalzahlungen rein fiktiv an den Verstorbenen auszahlen muss und ob die Aussage der Krankenkasse zur Verbeitragung tatsächlich richtig ist. Ich hätte nun neue Lohnarten für die Abrechnung mit sozialversicherungspflichtig und steuerfrei generiert. Muss ich dazu den Verstorbenen nochmal anlegen, da schon am 30.04.2023 verstorben?

 

Den Erben hätte ich jetzt zum Abrechnungsmonat 03/2024 die Zahlungen mit dessen Steuernummer (mit ELSTAM) und auf dessen Sozialversicherungsnummer ausbezahlt. Ist die Zahlung dann sozialversicherungsfrei, aber steuerpflichtig?

 

Entschuldigt bitte, wenn es etwas wirr geschrieben steht, aber alles was ich online dazu gefunden habe, bringt nur noch mehr Fragen zum Vorschein. Ich hoffe, ich bin damit das erste und auch das letzte Mal konfrontiert.

 

Danke Euch.

 

Liebe Grüße

Melanie

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
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Hallo,

 

rechtlich können wir Sie dazu leider nicht beraten.


Vielleicht hilft Ihnen das Hilfe-Dokument 1024675 weiter.


Hat denn jemand in der Community nähere Erfahrungen mit einer ähnlicher Konstellation?

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 13.03.2024 14:51:39 von Alexandra_Friedrich
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