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Eingabefeld Zusammenrechnung Einkommen Pfändung in Lodas

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letzte Antwort am 11.02.2016 11:25:05 von rvh
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bassdusche
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Hallo Community,

ich habe jetzt bei einer Pfändung vom Amtsgericht einen Beschluss bekommen, dass die beiden Einkommen des Schuldners zusammengerechnet werden sollen. (Der AN hat 2 Beschäftigungsverhältnisse) Aber ich kann in Lodas kein Eingabefeld finden, wo ich das Einkommen aus dem 2. Beschäftigungsverhältnis eingeben kann.

Kann mir jemand sagen, wo ich das eingeben muss?

Gruß aus Hessen

Stephan Ramm

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rvh
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Hallo Herr Ramm,

mir ist nicht bekannt, dass es ein solches Feld gibt ...

Ich würde es wie folgt probieren : eine eigene Lohnart "stricken", die als steuer- und sv-frei sowie nicht zum Gesamtbrutto zählend (sonst würde der Betrag ja ausgezahlt) angelegt wird. Diese Lohnart aber hinsichtlich Pfändbarkeit passend lassen/machen und den Text z.B. auf "pfändbares Zweiteinkommen" o.ä. anpassen.

So sollte - ich habe leider aktuell keinen Fall mit Pfändungen vorliegen - das gewünschte Ergebnis beim Pfändungsabzug erreicht werden können - und der AN sieht über den LA-Ausweis gleich, welchen Betrag Sie zusätzlich in die Pfändung einbezogen haben.

Gutes Gelingen ...

R. Hein

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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„Das Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.“
(Albert Einstein, 1879-1955)
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mhaas
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Aber der pfändbare Betrag soll ausschließlich bei Ihrem Arbeitgeber einbehalten werden? Ist denn sichergestellt, dass der AN bei seinem Zweitjob monatlich das gleiche Einkommen erzielt?

Ich würde mir damit behelfen, dass ich beim anderen AG monatlich abfrage, wie hoch der Verdienst dort war, diesen in der Probeabrechnung als "normalen Lohn" mit eingebe und die Summe des Pfändungsabzuges dann manuell eingebe.

Aber vielleicht denke ich auch zu kompliziert.

Lang may yer lum reek
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rvh
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Hallo Herr Haas,

bei Mehrfachbeschätigten mit Pfändungseinbehalt kommt so etwas immer wieder mal vor, dass aus Vereinfachungsgründen die Pfändung beim "Hauptjob" komplett einbehalten werden soll/muss.

Dazu benötigt der betreffende "Abrechner" natürlich jeweils das aktuelle Zweiteinkommen

als Information - unabhängig davon, wie dann weiter verfahren wird.

Mein Vorschlag erspart zum einen den Umstand mit der Probeabrechnung (was ja noch geht), aber auch die zusätzliche Notwendigkeit der separaten Dokumentation, wie der höhere Pfändungsbetrag zustande kam.

So steht dann alles auf der Abrechnung selbst bzw. dem Berechnungsschema "Pfändung" drauf - das erspart m.E. die vorgenannte Nebendokumentation.

Insofern - Ihr Weg ist ebenfalls gangbar, macht aber für meinen Geschmack mehr Arbeit als notwendig ...

Herzliche Grüße

R. Hein

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Zusammen,

ein solches Eingabefeld gibt es in LODAS noch nicht.
Es existiert bereits ein mehrfacher Kundenwunsch hierzu. – Wir haben Sie mit hinzugefügt.

Bis zur eventuellen Umsetzung bleibt nur der Umweg, wie von Herrn Hein beschrieben. @Herr Hein: Vielen Dank dafür.

Bei Fragen stehen wir gern zur Verfügung.

Freundliche Grüße

Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
bassdusche
Beginner
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Vielen Dank für die guten Ideen.

Mit der "fiktiven" Lohnart habe ich ausprobiert. Für die Pfändung ist es Ok, ich habe aber ein Fehlerprotokoll bekommen, dass ich bei der Bruttolohnverbuchung eine Differenz von genau diesem Betrag habe. Eventuell habe ich da noch Fehler drin.

Ich habe kein Fibu-Konto bei dieser Lohnart hinterlegt, da ich das ja nicht in der Fibu haben will. Ich habe die Stammlohnart 200 gewählt, Pfändbarkeit auf voll gelassen und Steuer- und SV Behandlung auf 0 geschlüsselt (keine SV-Verteilung, kein Gesamtbrutto). Liegt da ein Fehler in der Schlüsselung?

Mit der Probeabrechnung ist auch ne ganz gute Idee, aber da hat Herr Hein recht. Die Dokumentation wird dort aufwendig.

Diesen Sachverhalt gibt es doch nicht erst seit gestern, wieso kann Datev das nicht umsetzen???

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rvh
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Hallo Herr Ramm,

wenn Ihre Buchungsliste ohne diese "fehlende" Buchung (da nicht auszahlungswirksam darf da auch kein FIBU-Konto rein !!) an sich aufgeht, dann wäre das der "Schönheitsfehler" meines "work around". Wenn Sie der Lohnart das FIBU-Konto 9800 zuweisen, sollte die Meldung auch noch verschwinden, ohne dass damit in der FIBU "Müll" ankommt. Prüfen Sie aber vorsorglich auf jeden Fall die FIBU-Weitergabe auch noch einmal durch, dass da - mit oder ohne die Verbuchung auf "9800" - keine Nebeneffekte auftreten, an die ich jetzt vielleicht nicht gedacht habe.

Zur möglichen Umsetzung in LODAS (und auch LuG) ist zu sagen, dass neue Funktionalitäten, die nicht zwingend in der Abrechnung benötigt werden, idR dann eingebaut werden, wenn es genug "Nachfrage" danach gibt. Lesen Sie unter diesem Blickwinkel den Beitrag von Frau Schauer nochmals durch ...

Mein Name sollte - allerdings eher für LuG - auch auf der Interessentenliste zu finden sein.

Gutes Gelingen ...

R. Hein

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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letzte Antwort am 11.02.2016 11:25:05 von rvh
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