Hallo liebe Community,
ich bin gerade dabei die Dateien für die Schwerbehindertenabgabe zu erstellen und frage mich folgendes:
werden Mitarbeiter, die einen GdB von 30% (oder allgemein unter 50%, ohne Gleichstellung) überhaupt in lodas eingegeben?
Ich habe gerade den Fall, dass von den zwei Mitarbeitern, die einen GdB von 30% haben, nur bei einem die Schwerbehinderung in lodas eingegeben wurde (Häkchen bei "Schwerbehinderter", unter "Personengruppe" keine Angabe und unter "ausstellende Dienststelle" das AFS). Bei dem anderen MA steht überhaupt nichts drin.
Wäre das so überhaupt richtig, oder sollte man eben bei einem GdB von unter 50% keinerlei Eingaben in lodas gemacht werden, da nicht anrechenbar?
Vielen Dank vorab für die Tipps!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Das dürfte wieder eine Einstellungssache sein. Für die eigentliche Lohnabrechnung werden die Angaben ja (außer bei Baulohn) nicht gebraucht. Ich würde es schon erfassen und dann eben als nicht anrechenbar setzen. Der GdB wird mit der Zeit eher steigen als sinken, und so hat man die Erinnerung ggf. nochmal nachzufragen.
Aber wo trage ich das denn ein?
Die Checkbox ist unter Personaldaten > Personaldaten > Persönliche Angaben, die übrigen Felder ein paar Reiter weiter unter Schwerbehindertenabgabe.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Schwerbehindertenprozente kann ich aber nicht eintragen-oder doch?
Nein, die sind für die Meldung aber auch nicht (direkt) relevant. Grundsätzlich gilt: unter 50 % nicht anrechenbar (außer mit Genehmigung), ab 50 % anrechenbar. Fälle, dass jemand für zwei oder sogar drei Plätze anrechenbar wäre, sind bei meinen Mandanten noch nicht vorgekommen, da würde ich mit einer entsprechenden Bescheinigung des ausstellenden Amts rechnen.
Und wenn ich dann doch mal die Prozente brauche, liegt in der Personalakte der Nachweis.