Hallo,
meine Frage: Wir stellen eine Mitarbeiterin ein die eine Bescheinigung nach §65 Abs.1 Nr. 2 ESTDV
mit Angabe Grad der Behinderung 40 abgegeben hat.
Sie bekommt aber keinen Schwerbehindertenausweis.
Kann ich sie trotzdem in der Berechnung der Schwerbehindertenabgabe berücksichtigen und angeben???
Vielen Dank.
Die Personengruppen helfen eventuell erstmal als allgemeine Übersicht:
https://www.iw-elan.de/faq-lexikon/lexikon/Elan-Personengruppen/
GdB 40 kann eingerechnet werden, wenn Antrag auf Gleichstellung gestellt wurde:
Bevor Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 oder 40 angerechnet werden können, müssen sie bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Gleichstellung (mit einem schwerbehinderten Menschen) stellen. Dem Antrag wird stattgegeben (und gilt ab Antragseingang), wenn sie aufgrund der Behinderung ihren Arbeitsplatz nicht behalten oder keinen Arbeitsplatz finden können.
(https://www.rehadat-ausgleichsabgabe.de/beschaeftigen-sparen/mitarbeiter-anrechnen/)
Kleiner Tipp: googlen hilft tatsächlich und geht in der Regel schneller 😀
Liebe Grüße
Anne Koch
Hallo, ich schalte mich kurz ein. Die Frage ist nun etwas älter. Was mit persönlich durch den Kopf geht. Wenn ein Arbeitnehmer im Personalfragebogen angibt, er sei z.B zu 40ig Prozent behindert, soll ich dann als Arbeitgeber nach dem Bewilligungsbescheid für die Gleichstellung fragen?
Hallo @Jolanta02,
rechtlich können wir diesen Sachverhalt nicht beurteilen.
Hat ein Mitglied der Community bereits Erfahrungen hierzu, die an dieser Stelle geteilt werden wollen?
Alternativ wenden Sie sich bitte an das zuständige Integrationsamt, um Ihr Anliegen zu besprechen.