Hallo zusammen,
ich habe gerade statt Probe eine Echtabrechnung laufen lassen:(. Warum?? Einfach Blödheit!) Jetzt bin ich im März, ohne Februar-Daten eingegeben zu haben.
Kann ich, um Wiederabrechnung zu vermeiden, die Sonderfunktion "Rücksetzen" nutzen. Ich hatte mal es bei einem anderen Mandant gemacht und landete 2 Monate zurück.
Wenn ja, bitte um Hilfestellung damit es diesmal richtig läuft.
Viele Grüße
Raddatz
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Tag Frau Raddatz,
welches Lohnprogramm?
Beitrag bitte bearbeiten und ergänzen.
Viele Grüße
Claus Küpper
Hallo Frau Raddatz,
sofern Sie in Lohn und Gehalt arbeiten, bitte dem Standard folgen. Dabei die letzte Abrechnung löschen und den Monatsabschluss zurücksetzen (ggf. Zahlungslisten löschen). So dürfte es funktionieren und Sie sollten dann im Januar "landen" (um dann den Februar buchen zu können). Ich hoffe, ich habe Sie richtig verstanden 😉 - viel Erfolg.
Gruß
Michael Schreiner
Ich arbeite mit Lodas.
LG
Raddatz
Hallo Frau Raddatz,
in der LODAS Hilfe, unter Sonderfunktion wird es beschrieben.
Notfalls vom Programmservice helfen lassen.
Viele Grüße
Claus Küpper
Hallo Frau Raddatz,
ich würde nicht empfehlen, dies über die Rücksetzung zu lösen sondern mittels einer Gesamtwiederholung (sobald Sie die entsprechenden Daten haben).
Bei einer Rücksetzung werden ggf. erstellte Meldungen und Beitragsnachweise NICHT gelöscht/storniert. Darum müssten Sie sich dann gesondert kümmern.
Wenn Sie dann nach einer Rücksetzung den Monat neu abrechnen kann es sonst zu Doppelmeldungen und Unstimmigkeiten bei den Krankenkassen führen.
Eine Rücksetzung würde ich immer nur als Notlösung sehen, wenn alles Andere nicht funktioniert.
Viele Grüße
Uwe Lutz
ja, finde ich auch die bessere Lösung, es so zu machen wie Herr Lutz vorschlägt.
Viele Grüße
Claus Küpper
Das heißt aber, alle Bewegungsdaten muss ich als Nachberechnung über Erfassungstabellen eingeben:( und ich kann dann keine Probeabrechnung fahren, oder? Bei der Anlage der neuen Mitarbeiter muss ich auch daran denken auf Februar zu gehen oder läuft es durch das Eintrittsdatum in den richtigen Monat rein? Es sind bestimmt blöde Fragen aber bei dem zurückgesetzten Mandanten hatte ich damals keine MA abgerechnet.
Viele Grüße
Sie müssen bei allen Ihren Erfassungsdaten darauf achten, dass Sie diese im Bearbeitungsmonat Februar eintragen. D. h. die Bewegungsdaten werden über die Erfassungstabelle oder Schnellerfassung eingetragen und nicht über das Register Nachberechnung. Wenn Sie alle Eintragungen gemacht haben müssen Sie bei der Auswahl der Probeabrechnung den Bearbeitungsmonat auf Februar manuell abändern und als Auswahl Wiederholungsabrechnung komplett auswählen.
Gruß
Vielen lieben Dank:)
Gruß