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EWgala nur Ausbildungsumlage (Lohn und Gehalt)

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letzte Antwort am 04.04.2023 15:22:20 von Nina_Schöneweis
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doreenmerbeth
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Hallo,

 

ich bräuchte mal eure Hilfe.

 

Seit Jahren betreuen wir einen Mandanten, welcher "nur" die Ausbildungsumlage bei der EWGala zahlen muss. Kein Wintergeld keine Beiträge zur Sozialkasse.

 

Seit Jahren melde ich die Werte zur Ermittlung der Ausbildungsumlage per Hand (bzw. über die Web-Seite) an die EWGala.

 

Gibt es die Möglichkeit diese auch per DÜ direkt aus Lohn-und Gehalt zu übermitteln?

 

Im Register "Allgemeine Angaben - Beitragsabrechnung" hab ich sowohl den Haken aus der Beitragspflicht zur Zusatzkasse und auch aus der Winterbeschäftigungs-Zulage entfernt.

Natürlich gab es Hinweise, weil das Lohnprogramm die Berechnung vornehmen will.

 

Nun aber meine hauptsächliche Frage?

Welche Mitarbeitervariante muss ich auswählen? Damit "nur" die Ausbildungsumlage berechnet wird.

     Gew. Arbeitnehmer mit/ohne VWL o. Winterbau-Umlage

 

Ich hab einen Mitarbeiter, welcher 50% im Büro und 50 % gewerblich tätig ist. Dieser Mitarbeiter bekommt ein Gehalt. wird er trotzdem bei der Berechnung der Ausbildungsumlage herangezogen?

 

Vielen Dam im Vorfeld 

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 


Informationen dazu, wie Sie in Lohn und Gehalt das elektronische Meldeverfahren im Garten- und Landschaftsbau einrichten, finden Sie in unserem Dokument 5303088 - Ausbildungsumlage, Winterbeschäftigungs-Umlage, elektronisches Meldeverfahren einrichten - Garten- und Landschaftsbau (Beispiele für Lohn und Gehalt).


Als Mitarbeitervarianten stehen Ihnen die Variante 521 "Gew. Arbeitnehmer mit VWL o. Winterbau-Umlage" sowie die Variante 525 "Gew. Arbeitnehmer o. VWL u. Winterbau-Umlage" zur Verfügung.


Bitte klären Sie mit der EWGaLa ab, welche Mitarbeitervariante Sie bei einem Arbeitnehmer, der 50% im Büro und 50% gewerblich tätig ist, hinterlegen können.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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doreenmerbeth
Beginner
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Hallo Herr Platz,

 

ich habe nach der Anleitung eingerichtet und auch so abgerechnet.

Leider funktioniert es nicht so, wie ich es benötige, da nun Beiträge zur ZVK und auch Urlabusgelder berechnet werden.

 

 

Unser Mandant muss lediglich die Ausbildungsumlage bezahlen. Es sind keinerlei Beiträge zur ZVK oder ähnliches  zuzahlen. 

 

Ich werde wohl erstmal weiterhin händisch die Entgelte melden.

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


bitte melden Sie sich über einen weiteren Servicekanal bei uns, damit wir Ihre Eingaben sowie die Abrechnung individuell prüfen können.


Vielen Dank

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 04.04.2023 15:22:20 von Nina_Schöneweis
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