"Der doppelte Bezug der Energiepreispauschale ist möglich." -> kann ja sein, die Rententräger hatten keine Lust das jetzt bei jedem nachzuprüfen und dann wird jetzt einfach doppelt gezahlt.
Nur wenn der Mdt. jetzt darauf drängt und nächstes Jahr zurückzahlen muss, sind wir wieder daran schuld.
Wie genau das ganze in der ESt-Erklärung 2022 aussieht, weiß ich auch nicht.
Klar, wenn man einen "Doppel-Rentner" (EPP über Job und Rente) hat, der zusätzlich die EUR 300,00 über die VZ im September erhalten hat, also "EPP-Triple-Rentner" :.-), dann wird in der ESt-Erklärung abgerechnet.
Nachtrag: Der EPP-Triple-Rentner hat in 2022 600 Euro mehr zu versteuern bei 300 Euro weniger Vorauszahlung. Somit wird hier am Ende abgerechnet.