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EPP Wiederabrechnung

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letzte Antwort am 26.08.2022 14:15:43 von Jacqueline_Schön
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floreana
Fortgeschrittener
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Liebe Alle, 

nur zur Sicherheit: 

 

wenn die neue Lodas Version nach der Juli Abrechnung und vor der August Abrechnung eingespielt wurde, dann muss ich keine Wiederabrechnungen machen, korrekt? (bei monatlicher Lohnsteueranmeldung), also August Lohnsteuer wird am 12. September eingezogen. 

 

Danke!! 

nagi
Einsteiger
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Ja, korrekt.

 

Eine Wiederabrechnung wäre nur notwendig, wenn die Juli-Abrechnung bereits vor dem Udate gelaufen ist und bei dieser der Abrechnungszeitraum für die Lohnsteuer der Folgemonat (also August 2022) ist. Wie ich deinen Angaben entnehme, ist bei euch der Abrechnungszeitraum der "Aktuelle Monat".

 

Liebe Grüße

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floreana
Fortgeschrittener
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Hm...also die Juli-Lohnabrechnung IST vor dem Update erstellt worden, und die Juli-Lohnsteueranmeldung abgebucht zum 12. August. Dann wurde das Update vorgenommen zur neuesten Lodas-Version. Nun würde ich zum 25. die August-Gehälter senden, so dass die Lohnsteuer August zum 12. September eingezogen wird. 

 

Passt es dann ohne Wiederabrechnung?

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


bei dem Anmeldezeitraum Monatliche Lohnsteuer-Anmeldung Abrechnungsmonat ist keine Wiederabrechnung für Juli notwendig.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 26.08.2022 14:15:43 von Jacqueline_Schön
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