Vielen Dank
Guten Morgen Herr Lutz,
ich habe bei einem Mandanten jetzt nachträglich einen neuen Mitarbeiter zum 15.8. anzumelden, der auch EPP erhält.
Kann ich auch hier noch eine Wiederabrechnung der einzelnen Person durchführen? Oder ist dies zu spät?
VG Jones
Hallo Jones,
wenn der September-Lohn bisher noch nicht abgerechnet wurde, dann können Sie für August eine Wiederholungsabrechnung nur für diesen einen AN durchführen. Wenn Sie den Anspruch auf "JA" gesetzt haben wird er auch automatisch in der Lohnsteuer-Anmeldung mit den 300,00 € berücksichtigt.
Gruß
Björn
..haben Sie tausend Dank 🙂
VG