Guten Tag zusammen,
Ein AN tritt wie o.g. bei 1/4-jährlicher LoSt-Anmeldung aus.
Er hätte Anspruch auf die EPP, da er am 1.09. mit Stkl. 3 beschäftigt ist.
Die Auszahlung soll im Oktober sein. Da ist er aber nicht mehr beschäftigt?
Wie geht man hier weiter vor?
Danke für Eure Anregungen!
Hallo,
wenn der Mitarbeiter im September austritt, erfolgt im Oktober keine Abrechnung der Energiepreispauschale.
Sie haben die Möglichkeit die Auszahlung auf September umzustellen, dies betrifft aber alle Mitarbeiter. Alternativ kann der Arbeitnehmer die Energiepreispauschale über die Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ich habe nochmal eine Rückfrage dazu.
Mein Fall ist genau wie oben beschrieben.
Austritt 30.09.22
Auszahlung EPP im Oktober 22.
Der Arbeitgeber hat aber die 300 EUR vom FA bereits erstattet bekommen.
Nachdem was sie schreiben, kann ich dem AN nichts mehr auszahlen. Was mach ich mit den 300 EUR beim AG??
LST-Anmeldung korrigieren??
Aber der AN hatte ja Anspruch. Er war ja im September noch beschäftigt.
Stimmt das wirklich, dass bei erfolgter EPP Erstattung und hochsetzen des AN auf den Monat 10/2022 keine Auszahlung der EPP erfolgt???
Den gleichen Fall hatte ich auch (Lohn wird über LODAS abgerechnet).
Bei den Fehlzeiten im Bearbeitungsmonat des Austritts (also 09/2022) das Häkchen für Einmalbezüge nach Austritt abrechnen anhaken. Dann hat das Programm in meinem Fall mit dem Oktoberlohn die EPP an die AN abgerechnet.
LG
Hat geklappt. Herzlichen Dank 🙂